Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann sich vor Förderanträgen für Kleinstkraftwerke kaum retten. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der Grünen hervor.

Die Förderung effizienter Kleinstkraftwerke stößt bei den Bundesbürgern auf viel Resonanz. Binnen gut vier Monaten seien mehr als 1.400 Förderanträge beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, aus der die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagausgabe) zitiert. Die meisten Anträge seien bewilligt worden. Die Bürger nähmen die Energiewende zunehmend selbst in die Hand, sagte Grünen-Energiepolitiker Oliver Krischer.
Das Förderprogramm für die "Mini-Blockheizkraftwerke" war erst Anfang April wieder aufgenommen worden. Die Anlagen erzeugen sowohl Wärme als auch Strom und gelten als sehr effizient.
1.500 bis 3.450 Euro
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.
Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15 Prozent und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel. sg/BAFA/dapd