Vermittlungsausschuss Solarstrom: Kürzung fällt milder aus

Die Kürzung der Solarstromförderung bleibt bestehen und sie gilt rückwirkend zum 1. April. Bund und Länder haben sich jedoch darauf geeinigt, dass sie für Dachanlagen milder ausfällt als geplant. Außerdem gilt einen höhere Obergrenze, ab der gar nicht mehr gefördert wird. Die Entscheidung zum Steuerbonus für die Gebäudesanierung wurde erneut vertagt.

Für die Förderung von Sonnenstrom haben Bund und Länder endlich eine Einigung gefunden. Handwerker können nun die künftige Auftragslage wieder besser kalkulieren. - © Lucaz80/Fotolia

Ob Handwerker, Verbraucher oder die Politiker selbst – alle hatten auf eine Einigung im Streit um die Förderung von Solarstrom und Gebäudesanierung gehofft. Doch erfolgreich waren Bund und Länder nun bei der Solarförderung. Hier hat der Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt.

Die Entscheidung über die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für energetische Gebäudesanierungen bleibt weiter in der Schwebe. Anders als noch in den vergangenen Tagen gemutmaßt wurde, haben die Länder dem Steuerbonus aber auch keine endgültige Absage erteilt. Wann sich der Vermittlungsausschuss zum nächsten Einigungsversuch trifft, steht noch nicht fest.

Der Kompromiss steht

Ganz anders bei der Einspeisevergütung für Solarstrom. Hier ist kein neuer Termin im Vermittlungsausschuss nötig, denn der Kompromiss steht:
  • Strom von mittelgroßen Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung bekommt nun statt der zunächst geplanten 16,50 Cent pro Kilowattstunde 18,50 Cent. Bislang wurde er noch mit 24,43 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Damit ergibt sich eine Änderungen bei der Einteilung der Leistungsklassen, denn laut Bundesrat entsteht für diese Anlagen eine eigene Förderklasse.

  • Geeinigt haben sich Bund und Länder auch auf eine neue absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt. Mit diesem Wert wäre dann das Gesamtausbauziel erreicht. Bis diese neue Obergrenze erreicht ist, bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne Absenkung erhalten und wird nicht wie bisher geplant schrittweise reduziert.

  • Neu ins Gesetz aufgenommen wird auch eine geringfügige Änderung bei den großen Solarparks. Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern.

  • Bestehen bleiben mit dem Kompromiss aber auch die geplanten Kürzungen bei Freiflächenanlagen insgesamt. Je nach Größe der Anlage gibt es hier zwischen 20 bis 30 Prozent weniger Förderung. Erreicht die Anlage eine Leistung von 10 Megawatt, entfällt die Förderung komplett.

  • Alle nun getroffenen Regelungen gelten rückwirkend zum 1. April. Hier konnte keine Verschiebung der Frist erreicht werden.
Damit der nun getroffene Kompromiss rechtlich verbindlich wird, muss er noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche mit dem Gesetz beschäftigen. Eine Sitzung im Bundesrat ist für den kommenden Freitag geplant. jtw