Energieeinsparverordnung Bauministerium will Energiestandards verschärfen

Wer neu baut, muss nach dem Willen von Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) künftig noch strengere Vorgaben fürs Energiesparen einhalten. Dreifach verglaste Fenster und isolierten Kellerdecken sollen demnach bei allen neuen Wohngebäuden Pflicht werden. Bei Gewerbebauten sollen dagegen niedrigere Standards gelten.

Dreifach verglaste Fenster sollen bei Neubauten nach einem neuen Gesetzesentwurf der Energieeinsparverordnung künftig Pflicht werden. Handwerksbetriebe könnten davon profitieren. - © Ingo Bartussek/Fotolia

Wie heißt es immer so schön: "Jede Energie, die gar nicht erst verbraucht wird, ist die günstigste Energie." Das scheint sich auch Bundesbauminister Ramsauer gedacht zu haben und möchte nun die Energieeinsparverordnung, die die bautechnischen Standards zum effizienten Energieverbrauch von Gebäuden regelt, bei Neubauten verschärfen. Wie die "Tageszeitung (taz)" vorab über einen neuen Gesetzesentwurf des Ministeriums berichtet, soll es künftig bei neuen Wohngebäuden für die Hausbesitzer zur Pflicht werden, dreifach verglaste Fenster einzubauen und die Kellerdecken besser zu isolieren.

Umgehen können sie die strengeren Dämmvorgaben jedoch, wenn sie umweltfreundlichere Heizungen einbauen. Das betrifft effiziente Gas- oder Öl-Brennwertheizungen, die mit Solaranlagen, Holzpellet-Kesseln oder Wärmepumpen kombiniert werden. Altbauten sollen von den Neuregelungen nicht betroffen sein. Die Vorgaben bei der Wärmedämmung für Gewerbebauten und Bürogebäude sollen demnach sogar herabgesetzt werden.

Steuerbonus braucht endlich Einigung

Nach Angaben der Zeitung kämen durch die verschärften Standards auf Hausbesitzer und Wirtschaft jährlich Mehrkosten von etwa einer halben Milliarde Euro zu. Mieter neu gebauter Wohnungen müssten mit höheren Mieten rechnen. Doch mit den neuen Dämmvorgaben sinkt dann natürlich auch der Energieverbrauch und die monatlichen Kosten die Hausbesitzer und Mieter zu tragen haben.

Das Handwerk  – und dabei speziell die Bauwirtschaft und Heizungsinstallateure – kann sich in jeden Fall auf neue Aufträge freuen, wenn diese neuen Vorgaben Gesetz werden. Trotzdem sollten diese Vorschläge nicht darüber hinwegtäuschen, dass Bund und Länder noch immer keine Einigung über die steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudesanierungskosten für Hausbesitzer getroffen haben. Denn davon würden dann alle profitieren: Die Hausbesitzer bekommen Teile der Investitionskosten zurück und sparen langfristig Energiekosten. Das Handwerk bekommt neue Aufträge. Und wenn es der Wirtschaft gut geht, nimmt auch der Staat mehr ein. Gleichzeitig tun alle gemeinsam etwas für die Umwelt. dhz/dapd