Solarstrom Bundesregierung entschärft Änderungen bei der Förderung

Die Spitzen der Bundesregierung haben sich am Montag auf die Kürzung der Solarförderung verständigt. Nach Informationen von Welt Online kommen die Regierungsfraktionen den Bundesländern entgegen, die vor zu harten Einschnitten in der Solarbranche gewarnt hatten. Demnach gibt es längere Übergangsfristen vor dem nächsten Kürzungsschritt.

Umgekehrt sehe das Konzept aber auch höhere jährliche Kappungen vor. Bleiben sollen nach Auskunft des Handelsblatts die geplanten einmaligen Kürzungen der garantierten Abnahmepreise für ab April gebaute Anlagen: Je nach Anlagengröße falle die Vergütung zwischen 20 und 40 Prozent geringer aus. Zu den im EEG garantierten höheren Preisen dürfe bei kleineren Anlagen nur noch 80 Prozent des Stroms.

Wie das Handelsblatt weiter schreibt, wird zwischen Mai und Oktober dieses Jahres die Solarförderung für alle neuen Anlagen monatlich um ein Prozent gekürzt. Ab November richte sich die monatliche Kürzung dann nach dem Zubau im dritten Quartal, ab Februar 2013 nach dem Bau im vierten Quartal und so weiter. Die maximale Kappung im Jahr soll künftig 29 Prozent betragen, bislang waren es 24 Prozent. Dies gelte, wenn im Quartal hochgerechnet auf ein Jahr mehr als 7,5 Gigawatt neue Solarenergie installiert werden.

Die Änderungen laut "Süddeutsche Zeitung" im Einzelnen:
  • Bei Dachanlagen sollen nur noch 80 Prozent des eingespeisten Stroms vergütet werden. Der Rest muss selbst verbraucht werden. Größere Solaranlagen auf Freiflächen erhalten die volle Vergütung.
  • Privatleute mit einer kleinen Anlage auf dem Dach erhalten ab dem 1. April nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde statt bischer 24,4 Cent.
  • Für größere Freiflächen-Anlagen sinkt die Vergütung auf bis zu 13,5 Cent je Kilowattstunde.
  • Für Anlagen, die vor dem 24. Februar angemeldet worden waren, gilt bis Ende Juni der alte Satz, bei Solarparks bis Ende September.
  • Künftige Senkungen sollen sich stärker als bisher am Zubau orientieren. Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt sinkt die Vergütung jeden Monat um ein Prozent ab. Liegt der Neubau der Anlagen bei einer Leistung von 7.500 Megawatt, läge die Absenkung monatlich bei 2,8 Prozent.
Am Donnerstag beschließt der Bundestag über das Konzept.