Der Bundesgerichtshof hat heute eine wegweisende Entscheidung zu unrechtmäßigen Preiserhöhungen durch Gasversorgungsunternehmen getroffen. Mit dem Urteil stärkte der BGH die Energiewirtschaft und erschwerte für die Verbraucher die Möglichkeit an ihr Geld zurückzukommen.
Das BGH-Urteil betrifft alle Gaskunden, die ihr Gas in einem sogenannten Sondervertragsverhältnis mit unwirksamen Preisanpassungsklauseln bezogen haben. Diese Klauseln waren auf Seiten der Gasversorger über Jahrzehnte üblich, um eine dauerhafte Anhebung der Preise sicherzustellen.
Die Richter in Karlsruhe kamen zu dem Entschluss, dass ein Verbraucher grundsätzlich gegen unrechtmäßige Preisanpassungen klagen darf, auch wenn er diese über Jahre billigend in Kauf genommen hatte. Allerdings schränkten die Richter ein, dass er nur dann das zuviel gezahlte Geld zurückbekommen könne, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist den Preisanhebungen widerspreche. Als Zeitraum für den Widerspruch nannten die BGH-Richter drei Jahre als angemessen. Somit sind Widersprüche gegen unrechtmäßige Preisanhebungen in einem Sondervertragsverhältnis, die schon länger zurückliegen, nicht mehr möglich.
In behandeltem Fall wollte ein Kläger von einem regionalen Gasversorger, mit dem ein Vertrag seit 1981 bestand, Rückzahlungen für den Zeitraum von Januar 2006 bis September 2008. Das Unternehmen hatte seit 1981 immer wieder die Preise auf "Grundlage einer unwirksamen Preisanpassungsklausel" angehoben.
Die Energiewirtschaft bewertete das BGH-Urteil als eine "Entscheidung mit Augenmaß" während Verbraucherschützer enttäuscht reagierten. sg