Mit dem neuen Abfallgesetz möchte die Bundesregierung die Recyclingquote von Hausmüll sowie von Bau- und Abbruchabfällen erhöhen. Der Bundesrat hat die geplanten Änderungen zwar vorerst gestoppt. Ziel bleibt aber trotzdem die Menge des täglich anfallenden Mülls zu reduzieren.
Jana Tashina Wörrle

Die Preise für Metall, Kunststoff und andere Materialien steigen, da die Rohstoffe immer knapper und dementsprechend teurer werden. Dabei landen jeden Tag viele dieser Stoffe in unseren Mülltonnen. Sie werden meist unentdeckt zu den großen Müllkippen gebracht und verbrannt. Mit der Novelle des sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll dies nun verhindert werden.
Die Bundesregierung möchte darin die Kommunen verpflichten neue Werstofftonnen einzuführen, in denen die Verbraucher kaputte Elektrogeräte und andere Abfälle, die die wertvollen Stoffe enthalten, entsorgen können. Zusätzlich möchte sie die Recyclingquote von Bauschutt erhöhen, denn darin sind besonders viele verschiedene Rohstoffe wie Metall, Holz und Glas enthalten. Die Bau- und Abbruchabfälle sind neben den Bergbauabfällen hinsichtlich der Menge der größte Abfallbereich.
Müll als Rohstoffquelle
Bislang beträgt die Recyclingquote in Deutschland beim Hausmüll rund 64 Prozent. Sie soll mit dem neuen Gesetz auf 65 Prozent gesteigert werden. Bei Bauabfällen soll sie zukünftig 70 Prozent betragen. Doch um diese Zielmarken auf den Weg zu bringen, braucht die Bundesregierung die einzelnen Bundesländer. Und die stellen sich bislang noch quer. Sie sehen sich durch das neue Gesetz benachteiligt.
Die Länder haben in der vergangenen Woche den Vermittlungsausschuss angerufen, um die im Gesetz vorgesehene Gleichwertigkeitsprüfung streichen zu lassen. Mit dieser Regelung könnten private Abfallentsorger den kommunalen Betrieben die Aufträge vor der Nase wegschnappen, wenn sie eine "höherwertige" Sammlung anbieten. Sie könnten also mit einem besseren oder ökologischeres System zu direkten Konkurrenten der Kommunen werden. Dagegen wehren sich die Länder - nun muss der Vermittlungsausschuss entscheiden.
Beim Bauschutt ist noch mehr drin
Das Gesetz sieht für das Erreichen der formulierten Ziele verschiedene Fristen vor. Ab dem Jahr 2015 soll demnach eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen bestehen. Die festgelegten Recyclingquoten von 65 Prozent für Hausabfälle und 70 Prozent für Bauabfälle möchte die Bundesregierung bis 2020 erreichen. Für den Bauschutt hat sie außerdem eine zwischenzeitliche Prüfung geplant. So möchte sie bereits Ende des Jahres 2016 kontrollieren, ob die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter gesteigert werden kann. Voraussetzung ist natürlich eine nennenswerte Steigerung bis zu diesem Zeitpunkt.
Und die ist für die Bauwirtschaft gar nicht so weit entfernt. Schon 1996 hat sie gegenüber dem Bundesumweltministerium zugesagt, die Menge der abgelagerten, verwertbaren Bauabfälle bis zum Jahre 2005 zu halbieren. Und dieses Ziel hat sie nach eigenen Angaben mehr als erreicht.
Gesetz in der Warteschleife
Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, nach den sogenannten Grundlagen des Vorsorgeprinzips, des Verursacherprinzips und des Kooperationsprinzips, ein System zu schaffen, das die negativen Umweltauswirkungen ihrer Produkte oder Leistungen minimiert und die erneute Nutzung der Güter und Materialien maximiert. Hier wird also auch auf das Ziel, eines maximalen Recyclings ihrer Produkte hingewiesen. Doch wie es aussieht, sind diese Verpflichtungen bislang noch zu unkonkret.
Mit der geplanten Gesetzesnovelle könnte sich dies ändern, doch momentan hängt sie noch in der Warteschleife. Wie auch bei vielen anderen Maßnahmen, die die Umwelt und die Energiewende in Deutschland betreffen, zögert die Politik eine Entscheidung hinaus. "Das ist ein Rückschritt für den Recyclingstandort Deutschland", sagte auch Peter Kurth, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft zur Entscheidung des Bundesrats, die Novelle vorerst abzulehnen. "Der Bundesrat verabschiedet sich damit klar von dem Ziel, möglichst viele Abfälle einem hochwertigen Recycling zuzuführen", sagte Kurth. Genauso wie auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kritisierte er, dass die geplanten Quoten des Gesetzes insgesamt zu niedrig angesetzt seien.