Vor dem Hintergrund aktuell explodierender Kosten können Unternehmer und Arbeitnehmer gemeinsam für steuerliche Entlastung sorgen. Denn indem sie Energie sparen, können sie sich gleichzeitig Steuervorteile sichern.

1. Kauf einer Photovoltaikanlage
Eigenheimbesitzer, die den Kauf einer Photovoltaikanlage planen, profitieren bereits 2022 von einer Steuerersparnis, selbst wenn die Installation erst in den Jahren 2023 bis 2025 stattfindet. Denn werden durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des privaten Hauses Einnahmen erzielt, sind das gewerbliche Einnahmen. Aus diesem Grund erlaubt das Finanzamt den Abzug des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten können so bereits 2022 als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der dadurch 2022 entstehende Verlust kann mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
2. Einbau eines Holzofens
Wer sich privat einen Holzofen einbauen lassen möchte, muss aktuell lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Trotzdem winkt bei Abgabe der Steuererklärung der Handwerkerbonus. Das bedeutet: Das Finanzamt rechnet 20 Prozent der Arbeitsleistung auf die Steuer 2022 an.
3. Energetische Sanierung
Jetzt ist angesichts steigender Energiepreise der beste Zeitpunkt, die längst überfällige energetische Sanierung am Eigenheim vorzunehmen. Entweder man beteiligt das Finanzamt an den Sanierungskosten, in dem man die Steueranrechnung nach § 35c EStG beantragt. Hier winkt eine Steueranrechnung, die auf drei Jahre verteilt bis zu 40.000 Euro ausmachen kann. Alternativ gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen eine staatliche Förderung. Beide Vergünstigungen nebeneinander gibt es leider nicht. Hierzu vor der Sanierung mit dem Steuerberater sprechen.
4. Höhere Entfernungspauschale
Gute Nachrichten für alle, die täglich mehr als 20 Kilometer einfach zur Arbeit pendeln. In einem Gesetzesentwurf soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von derzeit 35 Cent auf 38 Cent steigen. Ist der Gesetzesentwurf verabschiedet, können Arbeitnehmer einen Lohnsteuerermäßigungsantrag für 2022 beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt ermittelt dann für die Fahrtkosten und andere Werbungskosten (zum Beispiel Homeoffice-Pauschale) einen Lohnsteuerfreibetrag.
5. Sammelbeförderung durch den Chef
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter finanziell entlasten. Statt mit dem Privatauto zur Arbeit fahren und teuer tanken zu müssen, kann der Arbeitgeber eine Sammelbeförderung anbieten. Das Einsammeln der Arbeitnehmer und die Fahrt zum Arbeitsplatz ist steuerfrei, wenn mindestens zwei Mitarbeiter chauffiert werden und wenn die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz notwendig ist. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand bedeuten würden.
6. Fahrgemeinschaft mit Kollegen
Spritkosten lassen sich sparen, indem man mit Kollegen oder Nachbarn eine Fahrgemeinschaft gründet. Der Clou: Selbst wenn man nicht selbst zur Arbeit fährt, darf die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Bei passiver Mitfahrt ist der Werbungskostenabzug allerdings auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Beispiel: Wegen der hohen Benzin- und Dieselpreise fahren zwei Kollegen an 230 Tagen gemeinsam zu Arbeit. Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) beträgt 70 km. Es fährt nur ein Kollege. Folge: Der Kollege, der täglich fährt, kann 5.750 Euro Werbungskosten geltend machen (230 Tage x 20 km x 0,30 Euro + 230 Tage x 50 km x 0,38 Euro/km). Der passive Mitfahrer kann immerhin 4.500 Euro steuersparend absetzen.
7. Gestellung eines Dienstwagens
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen und übernimmt die Kosten für Tanken, Reparaturen, Versicherung und Kfz-Steuer. Für Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss der Arbeitnehmer im Gegenzug jedoch einen geldwerten Vorteil versteuern. Trotzdem spart sich ein Arbeitnehmer dadurch eine Menge Geld an der Tankstelle.
8. Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel
Arbeitnehmern, denen das Tanken zu teuer ist, können auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Steuerlich bedeutet das Folgendes: Abziehbar als Werbungskosten ist entweder die Entfernungspauschale, begrenzt auf 4.500 Euro im Jahr oder das Finanzamt lässt die tatsächlichen Kosten für das Ticket für den Bus oder die Bahn zum Abzug zu. Die tatsächlichen Kosten sind immer dann absetzbar, wenn diese über der Entfernungspauschale für das Jahr liegen. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin entscheidet sich im April zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel, um in die Arbeit zu kommen. Die Entfernungspauschale für die Monate Januar bis Dezember würden 970 Euro betragen, die Kosten für das Ticket betragen 1.420 Euro. Folge: Steuersparend abziehbar sind hier die tatsächlichen Kosten.
9. Gehaltsextra Tankgutschein
Möchte der Chef das Gehalt um 50 Euro erhöhen, um die höheren Fahrtkosten aufgrund der hohen Spritpreise auszugleichen? Dann fallen normalerweise bis zu 50 Prozent für Steuern und Sozialabgaben weg. Hier empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber ein steuerfreies Gehaltsextra zu vereinbaren. Ein Tankgutschein von bis zu 50 Euro pro Monat bleibt steuerfrei, wenn diese Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
10. Firmenfahrrad spendieren
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zur finanziellen Entlastung auch betriebliche Fahrräder zur Nutzung überlassen. Dieses Gehaltsextra ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Die Steuerbefreiung gilt sogar für Elektro-Bikes.
Beispiel: Ein Arbeitgeber kauft ein Elektro-Fahrrad für 1.200 Euro und überlässt es seinem Mitarbeiter, der das Bike entweder zu 100 Prozent privat nutzt oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Das Bruttogehalt ändert sich nicht. Folge: Die Überlassung des Betriebsfahrrads ist steuerfrei, weil es zusätzlich zum Bruttogehalt gewährt wird.
11. Jobticket vereinbaren
Wer auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen möchte, sollte seinen Arbeitgeber bitten, ein Jobticket zuzuwenden. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kauft die Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und überlässt diese den Mitarbeitern verbilligt oder umsonst. Werden ein paar Voraussetzungen erfüllt, bleiben Jobtickets für den Arbeitnehmer steuerfrei. Wichtigste Voraussetzung: Das Jobticket wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zugewendet. Arbeitgeber, die erstmals das Gehaltsextra Jobticket anbieten möchten, sollten vorab unbedingt das Gespräch mit dem Steuerberater suchen. Nur so ist gewährleistet, dass das Finanzamt mitspielt.
12. Besonderheiten beim Jobticket
Bekommt ein Arbeitnehmer ein Jobticket, mindert der Wert dieses steuerfreien Vorteils die Entfernungspauschale, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten in seiner Steuererklärung beantragen darf. Ausnahme: Führt der Arbeitgeber für das zur Verfügung gestellte Jobticket eine Pauschalsteuer von 25 Prozent ans Finanzamt ab, darf der Arbeitnehmer ausnahmsweise die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte begrenzt auf 4.500 Euro im Jahr als Werbungskosten berücksichtigen.
13. Steuerermäßigungen geplant
Die Bundesregierung plant derzeit zahlreiche Gegenmaßnahmen, um Bürger in Deutschland aufgrund der steigenden Strom-, Öl- und Gaspreise und aufgrund der hohen Spritpreise zu entlasten. Neben Heizkostenzuschüssen und einem Sofortrabatt an der Tankstelle sieht ein Gesetzesentwurf auch die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags von aktuell 9.984 auf 10.347 Euro vor. Das bedeutet weniger Steuern 2022. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Gleichzeitig winkt Arbeitnehmern eine Steuerersparnis durch eine Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags von bisher 1.000 auf 1.200 Euro im Jahr (Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022).
14. Arbeiten im Homeoffice
Hat ein Arbeitnehmer nur ein geringes Gehalt und die Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Auto sind aktuell zu viel, könnten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf verständigen, die Arbeit – falls möglich – künftig im Homeoffice zu verrichten. Vorteil: Der Arbeitnehmer spart Tankkosten und für die Arbeit zu Hause winkt die Homeoffice-Pauschale. Zumindest im Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes ist der Abzug der Homeoffice-Pauschale im Jahr 2022 vorgesehen. Abziehbar sind für jeden Tag, an dem ein Arbeitnehmer ausschließlich zu Hause gearbeitet hat, 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr.
15. Mobilitätsprämie
Arbeitnehmer, die einfach mehr als 21 Kilometer zur Arbeit pendeln, profitieren von einer höheren Entfernungspauschale (siehe Tipp 4): Blöd nur, wenn das Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann fallen keine Steuern an und im Gegenzug kann natürlich auch keine Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Trotzdem sollte die tägliche Fahrt zur Arbeit aufgezeichnet werden. Denn hier gibt es nach Ablauf des Jahres auf Antrag eine Mobilitätsprämie. Das ist ein kleiner Zuschuss zu den Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer, der direkt vom Finanzamt überwiesen wird.
16. Reisekosten aufzeichnen
Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Privat-Pkw für Fahrten im Rahmen einer Geschäftsreise oder für Fahrten zu einem Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs? Dann kann er entweder 30 Cent je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abziehen oder die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Da die Spritpreise gerade durch die Decke gehen, kann es sich lohnen, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Dazu muss allerdings aufgezeichnet werden, an welchem Tag wie viele Kilometer, warum aus beruflichen Gründen zurückgelegt wurden. Nachweise wie Tankrechnungen sind aufzubewahren. Noch besser als solche Fahrtkosten als Werbungskosten geltend zu machen, ist natürlich die Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten durch den Arbeitgeber.
17. Lohnsteuerfreibetrag 2022
Erhöht sich durch die gestiegenen Spritpreise der Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers im Jahr 2022, kann er erstmals oder auch einen höheren Lohnsteuerfreibetrag für 2022 beantragen. Dazu ist das Formular "Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2022" auszufüllen. Das Finanzamt ermittelt aufgrund der genannten voraussichtlichen Steuersparausgaben 2022 einen Lohnsteuerfreibetrag, den es in den ELStAM (= elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) des Arbeitnehmers einträgt. Aufgrund des Freibetrags mindert sich der Lohnsteuerabzug 2022 und das Nettogehalt steigt. Der Lohnsteuerermäßigungsantrag für 2022 kann letztmals am 30. November 2022 beim Finanzamt gestellt werden.