Damit behinderte Jugendliche und Erwachsene schneller auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können und langfristige Perspektiven erhalten, sollten sich Handwerksbetriebe stärker mit den Arbeitsagenturen und Kammern vernetzen. "Die Arbeitgeber müssen ihre Scheu vor diesem Thema verlieren", sagt Kirsten Vollmer vom Bundesinstitut für Berufsbildung.
Jana Tashina Wörrle

DHZ: Menschen mit Behinderung wird ein gleichberechtigter Zugang zu einer Berufsausbildung versprochen. Inklusion ist das Stichwort. Wie funktioniert das auf dem Arbeitsmarkt?
Kirsten Vollmer: Der rechtliche Rahmen, den wir mit Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung dafür zur Verfügung haben, ist ausgesprochen inklusionstauglich. Darin ist das Ziel formuliert, dass jeder die Möglichkeit bekommen soll, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Derjenige, der aufgrund einer Behinderung – ob körperlich, geistig oder psychisch – eine besondere Förderung braucht, hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Das können in der Abschlussprüfung technische Hilfen sein, aber auch textoptimierte Prüfungsaufgaben oder Zeitverlängerung. Mit dem Instrument der "Ausbildungsregelung" kann beispielsweise ein Jugendlicher mit einer Lernbehinderung eine theoriereduzierte Ausbildung absolvieren.
DHZ: Und was ist mit der Praxis?
Vollmer: In der Praxis gestaltet sich das nicht ganz so einfach. Beim Thema Inklusion und der Gestaltung von passenden Ausbildungs- und Arbeitsmodellen muss man Vieles individuell abstimmen, da die behinderten Personen ganz unterschiedliche Anforderungen mitbringen. Auch der angesprochene Nachteilsausgleich muss individuell ausgestaltet werden. Wer sich aber an das Thema heranwagt, der kann auf jeden Fall profitieren.
DHZ: Meinen Sie dabei den Fachkräftemangel und dass auch viele Handwerksbetriebe immer schwieriger Azubis finden?
Vollmer: Durch das Zusammentreffen von Fachkräftemangel und demografischem Wandel suchen viele Arbeitgeber jetzt spürbar weiträumiger nach Auszubildenden und Mitarbeitern. Dabei nehmen sie mit behinderten Menschen auch Personengruppen in den Blick, die bisher eher wenig gesehen wurden. Das ist grundsätzlich erfreulich. Allerdings möchten wir im BIBB die Teilhabe behinderter Menschen an Ausbildung und Beschäftigung "konjunkturunabhängig" verwirklichen. Wir brauchen langfristige Lösungen. Aber natürlich kann man die Situation auch dafür nutzen, Brücken zu bauen.
DHZ: Laut den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit profitieren vor allem schwerbehinderte Menschen bislang aber immer noch weniger vom Rückgang der Arbeitslosigkeit als andere. Zeigt sich das auch auf dem Ausbildungsmarkt?
Vollmer: Die meisten Statistiken erfassen nur die schwerbehinderten Personen- d.h. diejenigen, die einen versorgungsrechtlich relevanten Schwerbehindertenstatus haben –, und die haben meist körperliche Beeinträchtigungen. Aus der Bildungsperspektive wirken sich diese aber nicht immer aus, denn diese Personen absolvieren oft Schule und Ausbildung wie andere auch. Was uns in der Berufsbildung eher Probleme bereitet, sind diejenigen, die eine Lernbehinderung haben und deshalb keine Lehrstelle bekommen. Diese Personen sind in der Statistik selten erfasst. Deshalb muss man mit den Zahlen vorsichtig umgehen.
DHZ: Erst in der vergangenen Woche hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen bei der Nationalen Konferenz zur inklusiven Bildung betont, dass grundsätzlich mehr behinderte Jugendliche eine betriebliche Ausbildung aufnehmen sollen. Wie kann das gelingen?
Vollmer: Die vierte Säule der Initiative Inklusion der Bundesregierung bezieht sich auf die Inklusionskompetenz der Kammern. Hier hat man dankenswerterweise eine entscheidende Schnittstelle, einen zentralen Akteur, ins Blickfeld genommen. Aus meiner Sicht bedeutet dies, dass wir mehr regionale Kooperationen brauchen zwischen den Handwerkskammern, den Arbeitsagenturen, den Betrieben und auch den Integrationsämtern. Die Kammern sind nah dran an den Betrieben und die Arbeitsagenturen an den jungen Menschen, die aufgrund einer Behinderung Schwierigkeiten haben, eine Lehrstelle zu finden. Die Integrationsämter leisten finanzielle Unterstützung, beraten aber auch. Wenn sich alle gut vernetzen, können Betriebe und Arbeitssuchende schneller zueinander finden.
DHZ: Warum klappt das bislang noch nicht so gut?
Vollmer: Die Arbeitgeber müssen ihre Scheu vor diesem Thema verlieren. Viele Unternehmen haben sich noch gar nicht mit den Möglichkeiten auseinander gesetzt, die ihnen geboten werden – sei es eine finanzielle Förderung durch die Arbeitsagentur oder Ausbildungsberatung bei den Kammern und eben auch die Beratungsangebote der Integrationsämter. Wer einmal die Erfahrung gemacht und einen behinderten Menschen eingestellt hat, ist meist überrascht, dass die erwarteten Probleme ausbleiben. Natürlich ist der Beginn eines solchen Arbeitsverhältnisses erst einmal ein wenig aufwendiger, wenn Arbeitsabläufe neu gestaltet werden müssen, aber die Unternehmen profitieren meist von einer sehr hohen Motivation und Dankbarkeit.
DHZ: Warum ist die Scheu so groß?
Vollmer: Weil es noch immer kein ausreichendes Bewusstsein für die unterschiedlichen Behinderungen gibt. Natürlich kann ein Rollstuhlfahrer nicht auf dem Dach arbeiten, und jemandem mit einer psychischen Behinderung kann es vielleicht schwerfallen, im Friseursalon ständig mit Menschen Gespräche führen zu müssen. Wenn man sich bemüht, dann kann man aber auch Passendes zusammenführen und behinderte Menschen nicht per se als Mitarbeiter ablehnen. Insbesondere mit Blick auf die große Gruppe der Jugendlichen mit einer Lernbehinderung haben wir eine rehapädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder eingeführt. Sie soll helfen, dass es hier zu einem für beide Seiten – Auszubildende wie Ausbilder – gedeihlichen, erfolgreichen Miteinander kommt. Lernbehinderungen sind auf den ersten Blick nicht offensichtlich und um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, wollen wir die Ausbilder mit Kenntnissen und praktischen Hinweisen ausstatten.