Ausbildung: Schlechte Prüfungsergebnisse Gesellenprüfung: Wie man Widerspruch gegen die Note einlegt

Es ist eigentlich gut gelaufen und trotzdem ist die Note der Gesellenprüfung schlecht? Wer mit seiner Note nicht einverstanden ist, kann die Prüfungsunterlagen einsehen oder Widerspruch einlegen. Hier gilt allerdings die Devise: keine Zeit vertrödeln.

Unerwartet schlechte Noten bei der Gesellenprüfung, obwohl doch aller gut lief? Im Zweifel kann jeder einen Widerspruch einlegen. - © Foto: pearl/Fotolia

Jeder Auszubildende hat das Recht, dass seine Prüfungsergebnisse noch einmal überprüft werden. Jedoch muss man als Prüfling selbst aktiv werden. Wer der Meinung ist, seine Note ist zu schlecht, kann zuerst einmal seine Prüfungsunterlagen einsehen. Dafür muss man einen Antrag stellen, der sich allerdings von Handwerkskammer zu Handwerkskammer und von Innung zu Innung unterscheiden kann.

Prüfungsunterlagen einsehen

Prüflinge sollten deshalb bei der Innung oder Kammern anrufen, bei der sie die Gesellenprüfung abgelegt haben. Wichtig ist, dass jeder Betroffene den Antrag selbst stellt. Denn nur er oder gegebenenfalls sein Anwalt haben das Recht, die Prüfungsunterlagen einzusehen.

Akteneinsicht erhältt man sowohl für eine Zwischenprüfung als auch für eine Gesellenprüfung. Lediglich bei einer gestreckten Gesellenprüfung, also wenn die Note der Zwischenprüfung in die Endnote mit einfließt, darf man die Prüfungsunterlagen erst sehen, wenn beide Prüfungsteile beendet sind. 

Wer nach einer Einsicht in die Unterlagen immer noch der Ansicht ist, dass die Note zu schlecht ist bzw. das Ergebnis nicht berechtigterweise so ausfällt wie es der Prüfer dargelegt hat, kann gegen das Ergebnis einen Widerspruch einlegen, damit die Auswertung erneut überprüft wird.

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Für einen solchen Widerspruch hat man einen Monat Zeit, ab dem Tag, an dem das Ergebnis feststand.

Wichtig ist, dass man auch in diesem Fall den Widerspruch entweder bei der Kammer oder bei der Innung schriftlich einlegt. Hier lohnt es sich bei derjenigen Stelle nachzufragen, die das Ergebnis mitgeteilt hat , ob per Brief oder mündlich.

Widerspruch schriftlich einlegen

Anschließend wird dein Widerspruch geprüft. Der Prüfling muss sich darauf einstellen, zu einer Anhörung eingeladen zu werden. Hier kann jeder begründen, warum er die Note für zu schlecht hält. Sollte der Widerspruch begründet sein, werden die Fehler und die Note korrigiert. Jedoch kann der Antrag auch abgelehnt werden, wenn die zuständige Stelle der Meinung ist, die Note ist korrekt.

Als weitere Möglichkeit kann man dann gegen das Ergebnis beim Verwaltungsgericht klagen. Allerdings braucht man spätestens dann einen Anwalt, der einen vertritt.

In jedem Fall kann man sich bei der jeweiligen Handwerkskammer informieren. Dort gibt es immer eine Abteilung, die für Fragen rund um die Ausbildung zuständig sind. Auch die passende Prüfungsordnung findet man auf den Webseiten der Handwerkskammern.  rh