Schwarz-rote Streitpunkte Vom großen Fehlstart der Koalition

Wurde bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages noch Einigkeit zwischen den Koalitionsparteien demonstriert, so scheinen CDU/CSU und SPD nun wieder weiter entfernt voneinander denn je. Streitpunkte gibt es viele. Ein Überblick.

Karin Birk

Seehofer, Gabriel und Merkel: Drei Koalitionspartner, drei Meinungen. Der Streit zwischen CDU/CSU und SPD ebbt nicht ab. - © Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Große Koalition kommt trotz ausführlicher Koalitionsverhandlungen nur stolpernd aus den Startlöchern. Gestritten wird über Sozialleistungen für Zuwanderer, über Vorratsdatenspeicherung und Ausnahmen beim Mindestlohn. Im Fokus der Aus­einandersetzung stehen die Rentenpläne. Die neue Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will noch im Januar ihren Gesetzesentwurf ins Bundeskabinett bringen.

Streitpunkt 1: "Rente mit 63"

CDU und CSU wollen bei der "Rente mit 63" klarstellen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit höchstens mit fünf Jahren angerechnet werden können. Die SPD fordert dagegen eine unbegrenzte Anrechnung. Im Koalitionsvertrag findet sich keine zeitliche Beschränkung. Mit einer zu großzügigen Anrechnung werde ein weiteres Feld für Frühverrentungen geschaffen, warnen Wirtschaftsexperten.

Streitpunkt 2: Steuermittel für Rentenpläne

Nichts hält die Union auch von den Plänen von Arbeitsministerin Nahles, die abschlagsfreie "Rente mit 63", die höheren Mütterrenten und die aufgestockten Erwerbsminderungsrenten von 2018 an auch durch Steuererhöhungen zu finanzieren. Sei weiteres Geld nötig, müsse dies an anderer Stelle eingespart werden, hieß es. Schon jetzt steuere der Bund rund 81 Milliarden Euro zur Finanzierung der Renten bei.

Streitpunkt 3: Ausnahmen beim Mindestlohn

Heftig gestritten wird auch über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Die SPD will, dass der Mindestlohn flächendeckend für alle Arbeitnehmer in Ost und West gelte. Dagegen rufen die Unionsparteien nach Ausnahmen. Einig scheinen sich die Betroffenen nur darin zu sein, dass Auszubildende oder Praktikanten in der Ausbildung keine normalen Arbeitnehmer seien und für sie deshalb kein Mindestlohn gilt .

Schon an der Frage, ob für junge Erwachsene ein Mindestlohn gelten soll, scheiden sich aber die Geister. So spricht die CSU von "Fehlanreizen". Sie verlangt zudem Ausnahmen etwa für Saisonarbeiter oder Ehrenamtliche. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro im Jahr 2015 einzuführen. Spätestens von 2017 an soll er flächendeckend gelten.

Der neue Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, warnt nicht zuletzt mit Blick auf Ostdeutschland vor einem einheitlichen Mindestlohn. Dies sei ein "gefährliches Spiel", betont Wollseifer gegenüber der Zeitung "Bild". Arbeitsplatzabbau und Firmenpleiten schließe er dann nicht aus.

Streitpunkt 4: Härtere Regeln für "Armutszuwanderer"

Neuen Zündstoff gibt es auch beim Thema Zuwanderung aus Osteuropa. Nachdem die CSU hier härtere Regeln gegen Armutszuwanderung verlangte, ist dies nicht nur bei der Opposition und der SPD auf Kritik gestoßen. Auch ZDH-Präsident Wollseifer stellt klar, dass das Handwerk arbeitswillige Fachkräfte und Auszubildende suche; dies gelte auch für Bewerber aus Rumänien und Bulgarien. Bei einem möglichen Missbrauch der Sozialsysteme fordert er eine konsequente Verfolgung. Auch müsse die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgeweitet werden, um das Handwerk vor illegaler Billigkonkurrenz zu schützen.