Pflegezusatzversicherung Versorgt für den Pflegefall

Wer im Alter pflegebedürftig wird, muss mit hohen Kosten rechnen, denn die gesetzliche Pflegeversicherung reicht normalerweise nicht für eine Finanzierung aus. Private Vorsorge ist deshalb angebracht, doch wer sich zusätzlich versichern will, sollte genau prüfen, welches Produkt passt.

Sabine Hildebrandt-Woeckel

Erst jung und vital, dann alt und gebrechlich: Dass Sie pflegebedürftig werden, ist wahrscheinlich, Vorsorge deshalb angebracht. - © Illustration: publicorange

Jeder von uns kann im Alter auf Pflege angewiesen sein, aber niemand redet gerne darüber. Ein Widerspruch, den auch Experten kennen, die sich mit dem Thema befassen. "In ein normales Beratungsgespräch lässt sich das Thema private Pflegezusatzversicherung daher kaum integrieren", bedauert nicht nur Jochen Dohrmann, Leiter der Abteilung Krankenversicherung Produktentwicklung bei der Signal Iduna in Dortmund. Auch Helma Sick, freie Finanz- und ­Versicherungsberaterin in München, stimmt zu: "Nach Pflegeabsicherung werden wir nicht häufig gefragt."

Tatsächlicher Aufwand für Pflege liegt deutlich höher

Dabei besteht Handlungsbedarf. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung reicht im Ernstfall nicht aus – darin sind sich alle Experten einig. Wer für den Fall der Fälle nicht richtig vorsorgt, riskiert sein Hab und Gut. "Eine gute Pflegeversicherung", stellt Dohrman klar, "dient somit vor allem dem Vermögensschutz." 1.023 Euro beträgt der gesetzlich ­garantierte Zuschuss bei Pflegestufe I, 1.550 Euro bei Pflegestufe III. Der tatsächliche Aufwand aber liegt deutlich darüber.

Einen monatlichen Fehlbetrag von 530 bis 2.320 Euro je nach Pflegestufe und Art der Betreuung ermittelte die Stiftung Warentest für die neueste Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. Andere Studien gehen von ähnlichen Summen aus. Weil aber bislang gerade einmal zwei Millionen private Verträge abgeschlossen wurden, also nur 2,44 Prozent der Gesamtbevölkerung (alt und jung) eine solche Police besitzen, schafft der Staat seit Anfang des Jahres zusätzliche Anreize.

Stiftung Warentest kritisiert Pflege-Bahr-Tarife

Mit fünf Euro monatlich unterstützt er die private Absicherung. Pflege-Bahr heißt die nach Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannte Vorsorge. Ob sie allerdings wirklich hilft, das Zaudern zu beseitigen, bezweifeln viele in der Fachwelt. Denn erstens gilt die Förderung nur für bestimmte Produkte und zweitens reichen diese Tarife auch nicht, um die Lücke im Pflegefall komplett zu schließen. Für die Kunden, so die Kritik, habe die Einführung von Pflege-Bahr die Situation nicht einfacher gemacht, sondern die Verunsicherung noch vergrößert.

Seite 2: Wie sieht eine richtige Absicherung für den Pflegefall aus?

Doch wie sieht richtige Absicherung für den Pflegefall überhaupt aus? Grundsätzlich, erläutert Versicherungsberaterin Sick, gibt es drei Grundarten von Policen, die Pflegekostenversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Der Pflege-Bahr ist eine spezielle Form der Tagegeldversicherung. Alle Formen, auch der Pflege-Bahr, haben Vor- und Nachteile.

Besonderheit und in gewisser Weise auch Vorteil der Pflegekostenversicherung ist, dass sie die realen Kosten abdeckt. Dabei obliegt es allerdings dem Betroffenen, diese auch nachzuweisen. "Nicht immer einfach", wie Sick weiß, die darum von dieser Form auch eher abrät. Die Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherungen dagegen zahlen monatlich eine bestimme Summe aus.

"Viele denken erst darüber nach, wenn sie praktisch schon pflegebedürftig sind." Jochen Dohrmann, Signal Iduna

Die Pflegerentenversicherung, die etwas teurer ist als die Tagesgeldpolice und im Gegensatz zu den beiden anderen Varianten von Lebensversicherern angeboten wird und nicht von Krankenkassen, empfiehlt Sick immer dann, wenn jemand keine monatlichen Belastungen will, aber stattdessen eine Einmalzahlung leisten kann. Sick: "Das ist nur bei dieser Police möglich." Ansonsten, so die Fachfrau, sei sie zumeist teurer als die Tagegeldversicherung.

Die meist verkaufte und von den meisten Experten auch empfohlene Police ist die Pflegetagegeldversicherung, wobei Interessierte auch hier genau hinsehen müssen. Stiftung Warentest überprüfte sowohl nach Bahr geförderte Tarife als auch ungeförderte und kommt zu einem eindeutigen Fazit: "Lieber ohne Förderung." Aus Sicht der Tester empfiehlt sich die Bahr-Police nur für Personen, die die ansonsten obligatorische Gesundheitsprüfung nicht bestehen würden. Diese aufzunehmen ist Bedingung für die Versicherer, die Bahr-Tarife anbieten, ausgeschlossen sind nur bereits Pflegebedürftige. Ein Vorteil für Kranke, der die Beiträge für normale Kunden, also Gesunde, aber verteuert.

Für den Einstieg gilt: Nicht zu früh und nicht zu spät

Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den Betroffene achten sollten, ist die Ab­sicherung bei Demenz. Viele Policen bieten hier nur unzureichenden Schutz, besonders wenn darüber hinaus noch kein weiterer Pflegebedarf besteht. Eine Einschränkung, die laut Stiftung Warentest auch für die Bahr-Tarife gilt. Es gibt aber – ungeförderte – Policen, die ­diesen Aspekt angemessen einbe­ziehen.

Seite 3: Mit welchem Alter sollte man eine Versicherung abschließen?

Nicht ganz einig sind sich die Experten, was das Alter betrifft, in dem eine Versicherung abgeschlossen werden soll. Mit 40 ist höchste Eisenbahn, sagt Helma Sick. Für Jochen Dohrmann gilt: Einstieg spätestens mit 50 Jahren. Güns­tiger aber seien die Tarife, wenn man deutlich früher abschließt. Doch auch hier ist Umsicht gefragt.

Wechselfälle des Lebens nicht vorhersehbar

Wer zu jung abschließt, weiß nicht, ob er wirklich sein Leben lang zahlen kann. Dies ist aber Voraussetzung, um die günstigen Tarife zu behalten. "Weder die Beitragsentwicklung noch sonstige Wechselfälle des Lebens lassen sich über einen so langen Zeitraum auch nur annähernd vorher­sagen", findet Holger Rohde, wissenschaftlicher Leiter Versicherungen und Recht bei der Stiftung ­Warentest, und rät davon ab, sich zu früh auf einen Vertrags­abschluss einzulassen.

Wobei Rohde klarstellt, dass ein privater ­Zusatzschutz nur dann Sinn macht, wenn es überhaupt Vermögen ­abzusichern gibt und sicher gestellt ist, dass die Beitragszahlungen ­regelmäßig aufgebracht werden können. Das heißt aber nicht, so Rohde, die Auseinandersetzung mit dem Thema auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Jochen Dohrmann: "Viele denken erst darüber nach, wenn sie praktisch schon pflegebedürftig sind."

Informationen zum Tariftest der Stiftung Warentest finden Sie auf deutsche-handwerks-zeitung.de/pflege