Sicherheitseinbehalt

Der Sicherheitseinbehalt durch den Auftraggeber stellt umsatzsteuerlich keine Entgeltminderung dar. Die Umsatzsteuer für den Sicherheitseinbehalt muss also schlimmstenfalls für fünf Jahre vorfinanziert werden. Ein Musterprozess soll nun klären, ob für Sicherheitseinbehalte ausnahmsweise die Ist-Versteuerung greift.

Beispiel: Die Schlussrechnung von Bauunternehmer Huber an seinen Auftraggeber sieht folgendermaßen aus:

Bauleistungen (Beschreibung ….)500.000 Euro
19 Prozent Umsatzsteuer95.000 Euro
Gesamtrechnungsbetrag595.000 Euro
Abzgl. Sicherheitseinbehalt 10 Prozent59.500 Euro
Noch zu zahlen535.500 Euro

Folge: Der Sicherheitseinbehalt wird zwar erst in fünf Jahren zur Auszahlung fällig, dennoch wird die volle Umsatzsteuer von 95.000 Euro fällig. Die 9.500 Euro Umsatzsteuer aus dem Sicherheitseinbehalt muss Bauunternehmer Huber also fünf Jahre lang vorfinanzieren.

Tipp: In einem Musterprozess vor dem Bundesfinanzhof soll nun geklärt werden, ob für den Sicherheitseinbehalt die Umsatzsteuer nicht ausnahmsweise nach der Ist-Versteuerung, also erst bei Auszahlung des Sicherheitseinbehalt nach fünf Jahren fällig wird ( BFH, Az.: V R 31/12). Wir halten Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden.