Mit schärferen Kapitalanforderungen an Banken und dem neuen Trennbankensystem will Deutschland den vermeintlichen Ursachen der Finanzkrise einen Riegel vorschieben. Die neuen Banken-Regeln sind nun auf den Weg gebracht und sollen Anleger schützen. Die Wirtschaft ist allerdings skeptisch.

Sie sind eine der wichtigsten Reformen seit der Finanzkrise: Die "Basel III"-Regeln für schärfere Eigenkapitalanforderungen an Banken. Die EU-weit geltenden Vorgaben werden nun auch in Deutschland umgesetzt, obwohl es im Vorfeld viel Protest gab. Doch genauso wie beim sogenannten Trennbankensystem hat sich die Politik gegen die Bedenken durchgesetzt. Vor allem große Banken müssen künftig bestimmte riskante Geschäfte auf eigene Rechnung auslagern.
Beide Reformen wurden nun auf den Weg gebracht. Die EU-Regeln sollen Anfang 2014 in Kraft treten - ein Jahr später als ursprünglich geplant. Der Bundestag soll an diesem Donnerstag endgültig abstimmen, der Bundesrat befasst sich den Angaben zufolge nur mit dem Gesetz. Das Trennbankensystem zur Abschirmung von Risiken hat der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch gebilligt. Der gesamte Bundestag soll das Gesetzespaket an diesem Freitag endgültig beschließen.
ZDH für Universalbanken
Gegen beide Anforderungen hatten sich die Banken im Vorfeld gewehrt. Aber auch die Wirtschaft sieht in den strikten Vorgaben ein Risiko für die Kreditvergabe, die weniger umfangreich ausfallen könnte, wenn die Banken mehr Geld für das Eigenkapital und die Organisation ihrer internen Strukturen aufwenden müssen.
"Die Einführung eines Trennbankensystems würde die bewährte Finanzierungstradition beeinträchtigen, beispielsweise durch höhere Kosten für die Absicherung von Unternehmensrisiken bei Währungen oder Zinsen und eine Einschränkung des Angebots solcher Finanzdienstleistungen", hatte auch der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) gewarnt. In Deutschland würden Hausbankprinzip und Universalbank Hand in Hand gehen und seien eine wichtige Voraussetzung für ein breites, differenziertes und kundenorientiertes Angebot von Finanzprodukten und -dienstleistungen. Nun wird dieses Prinzip verändert.
Seite 2: Was sich mit dem Trennbankensystem ändert.>>>
Im Kern geht es darum, dass Banken die Spareinlagen ihrer Kunden nicht mehr zur Finanzierung eigener riskanter Geschäfte nutzen dürfen. Ab einer bestimmten Größe müssen Banken bestimmte spekulative Teile des Eigenhandels und Geschäfte mit Hedgefonds in eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Im Auftrag von Kunden können Banken diese Geschäfte dagegen weiter betreiben.
Dies betrifft etwa Transaktionen, wenn sich Unternehmen gegen Wechselkurs- oder Preisschwankungen absichern wollen. Zu den Ausnahmen gehört auch das sogenannte Market Making – das ständige Stellen von An- und Verkaufspreisen, mit dem Banken den Handel von Wertpapieren sicherstellen und damit die Liquidität des Marktes. Die Finanzaufsicht Bafin soll aber im Einzelfall auch die Abtrennung dieser Aktivitäten verlangen können.
Basel III und die Folgen
Mit den Regelungen unter dem Namen "Basel III", die sich nun auch in der Praxis beweisen müssen, legt der Gesetzgeber höhere Eigenkapitalquoten für die Banken fest. Die Top-Wirtschaftsmächte (G20) hatten sich Ende 2010 verpflichtet, "Basel III" schrittweise anzuwenden. Zentrale Vorgabe ist, dass Institute weltweit mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften absichern zu können. Sehr große und wichtige Banken müssen einen zusätzlichen Eigenkapitalpuffer aufbauen.
Mit den neuen Banken-Regeln wurde auch beschlossen, dass Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse erhalten, Strafen verschärft werden und Banken die Art ihrer Kreditgeschäfte zudem transparenter machen müssen. Zudem sehen die Gesetze auch eine Deckelung von Bankerboni vor. Von 2014 an dürfen Banken ihren Mitarbeitern nur noch einen Zuschuss in Höhe des Grundgehalts zahlen. Mit der Bonusgrenze sollen Händler zu einem vorsichtigeren Verhalten ermuntert werden und hohe Risiken vermeiden.
Außerdem werden die Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten der deutschen Finanzaufsicht Bafin gestärkt. Banken müssen bei einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz auch mit Geldstrafen rechnen. Neben dem Entzug der Bankzulassung und der Abberufung von Vorständen ist es auch möglich, erzielte Gewinne abzuschöpfen. dhz/dpa