Die neue Arbeitsstättenverordnung "darf nicht zu bürokratischen Mehrbelastungen führen", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Was kritisiert wird und welche Änderungsvorschläge es gibt.
Jessica Baker

Die Gesundheit am Arbeitsplatz verbessern und Bürokratie abbauen, das ist das Ziel des neuen Entwurfes zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Doch nicht alle sind von den Forderungen begeistert.
Nun hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Änderungen gefordert. In einer Stellungnahme heißt es, der Entwurf leiste keinen sinnvollen Beitrag zu einem besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz und enthalte zahlreiche bürokratische Mehrbelastungen der Arbeitgeber. Die Änderungen seien in der betrieblichen Praxis nicht oder nur schwer umsetzbar, so die BDA.
Welche Korrekturen fordert die BDA?
Auf zehn Seiten hat die BDA ihre Änderungsvorschläge formuliert. Dies sind die neun zentralen Korrekturen, die laut BDA notwendig sind:
- Telearbeitsplätze: Telearbeit soll auch weiterhin nicht unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen.
- Definition des Arbeitsplatzes: Die geplante Neudefinition des Arbeitsplatzes darf nicht dazu führen, dass neue, über das EU-Recht hinausgehende Belastungen der Arbeitgeber geschaffen werden.
- Ergonomische Anforderungen: Auf die zusätzliche Vorgabe, ergonomische Anforderungen beim Betreiben von Arbeitsstätten berücksichtigen zu müssen, sollte verzichtet werden.
- Unterweisung: Auf die geplanten zusätzlichen Vorgaben für Unterweisungen sollte vollständig verzichtet werden.
- Übergangsvorschrift/ Bestandschutz: Anders als im Entwurf vorgesehen, sollte die bestehende Übergangsvorschrift für bestimmte Arbeitsstätten (bis 1976 bzw. 1996 eingerichtet) erhalten bleiben und nicht zum 31. Dezember 2020 auslaufen. Ein Bestandschutz für heutige Arbeitsstätten sollte geschaffen werden, damit zum Beispiel Pausenräume und Kantinen ohne Sichtverbindung nach außen, nicht sofort geschlossen werden müssen.
- Kleiderablage: Auch der Spint für jeden Mitarbeiter ist aus Sicht der BDA überflüssig. Diese Regelung gehe über das geltende Recht und die EU-Arbeitsstättenverordnung hinaus.
- Tageslicht/ Sichtverbindung nach außen: Die bisherige Regelung, nach der Arbeitsstätten "möglichst ausreichend Tageslicht erhalten" müssen, sollte beibehalten werden. So wünschenswert Tageslicht in Räumen auch sei, so sei aus architektonischen wie energetischen Gründen eine ausnahmslose Tageslichtbeleuchtung in allen Räumen eines Gebäudes wenig sinnvoll, so die BDA.
- Absturzhöhe bei Verkehrswegen: Nach dem neuen Entwurf müssen künftig an allen Verkehrswegen auf Baustellen mit mehr als ein Meter Absturzhöhe Schutzvorrichtungen vorhanden sein. Es sei nicht nachvollziehbar, warum diese Änderungen eingeführt werden sollen, während bei Arbeitsplätzen grundsätzlich erst ab zwei Meter Absturzhöhe Schutzvorrichtungen erforderlich sind, so die BDA.
- Bildschirmarbeit: Die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung sollen künftig in die Arbeitsstättenverordnung einbezogen werden. Dabei dürfen die Vorgaben nicht gegenüber dem geltenden Recht und über die EU-Bildschirmarbeitsrichtlinie hinaus verschärft werden, forderte die BDA.
Welche Änderungen der Arbeitsstättenverordnung soll es geben?
Zum Hintergrund: Einige Vorschläge im neuen Entwurf der Arbeitsministerin hatten für große Diskussionen gesorgt. Die Verordnung schieße über Vorgaben aus Brüssel hinaus und in vielen Fällen wären umfangreiche und teure Umbauten erforderlich, so die Kritiker. Daraufhin hat Nahles in einigen Punkten eingelenkt und Nachbesserungen angekündigt. Es werden folglich nicht alle Punkte aus dem ursprünglichen Entwurf so auch in der endgültigen Version stehen.
Hier ein paar Beispiele der (skurrilen) Vorschläge, aus dem ursprünglichen Entwurf des Arbeitsministeriums, die für Kritik gesorgt haben.
- Jeder Mitarbeiter in einem Betrieb soll einen abschließbaren Spint erhalten.
- Alle Toilettenräume sollen ein Fenster haben.
- In Archiven und Abstellräumen soll zukünftig bis auf 17 Grad geheizt werden.
Den kompletten Entwurf zur Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen gibt es hier.
Bereits am 20. Oktober 2014 hatte die Bundesregierung die Reform der Arbeitsschutzverordnungen beschlossen, darunter auch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Da die Regelungen im Wesentlichen von den Verwaltungen der Länder durchgeführt werden, muss der Bundesrat zustimmen. Im Dezember stimmten die Länder dem Entwurf jedoch nur mit einigen Korrekturen zu. Nun muss alles erneut vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das Kanzleramt hatte einen für Anfang Februar geplanten Kabinettsbeschluss wieder abgesagt. Was nun aus der Verordnung wird und welche Korrekturen es noch geben wird, ist derzeit noch ungewiss.
Was ist die Arbeitsstättenverordnung?
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.
Geregelt werden zum Beispiel Anforderungen an Arbeitsräume, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur. 2004 wurde die "alte" Arbeitsstättenverordnung von 1975 durch eine neu strukturierte Verordnung abgelöst.
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