Kabinettsbeschluss zur Ausbildungsförderung Bafög: Auch Meisterschüler profitieren von der Bafög-Erhöhung

Nach dem Beschluss des Kabinetts wird das Bafög ab 2016 erhöht. Auch Handwerker in einer Vollzeit-Meisterausbildung können durch höhere Unterstützung ihres Lebensunterhaltes davon profitieren. Das Meister-Bafög selbst ist noch nicht novelliert.

Wer Handwerksmeister werden möchte, muss dafür meist wieder zur Schule gehen. Finanzielle Unterstützung bietet dabei das Meister-Bafög. - © Foto: diego cervo/Fotolia

Mit Blick auf die gestiegenen Mieten und Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung das Bäfög für Schüler, Fachschüler und Studenten um sieben Prozent erhöht. Gelten soll das ab 2016. Der monatliche Förderhöchsatz steigt mit der Erhöhung der Ausbildungsfördeung um 9,7 Prozent von derzeit 670 auf 735 Euro. Mit der Bafäg-Erhöung steigt auch der Wohnzuschlag von 224 Euro auf 250 Euro. Laut Informationen von "tagesschau.de" wurde zuletzt noch eine Verbesserung für Studenten aus Nicht EU-Ländern in den Gesetzesentwurf mit aufgenommen.

Darüber hinaus kann im Zuge der Bafög-Erhöhung auch derjenige einen Antrag stellen, der aus humanitären oder familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis hat oder geduldet ist. Künftig soll das schon nach 15 Monaten legalen Aufenthalts in Deutschland möglich sein. Bislang galt eine Frist von vier Jahren.

Das sind die Eckpunkte der Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög)

"Auch Handwerker in der Vollzeit-Meisterausbildung können von einer solchen Erhöhung profitieren", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-Bafög, sei festgeschrieben, dass sich die Beiträge zur Deckung des Unterhaltsbedarfs für Meisterschüler in Vollzeit an denen von Fachschülern orientierten. Eine Novelle des AFBG selbst legte das Ministerium am Montag nicht vor, diese ist aber noch für diese Legislaturperiode vorgesehen.

Vollzeit-Meisterschüler profitieren

Zuletzt war das Bafög 2010 um fünf Prozent erhöht worden. Für einen alleinstehenden Meisterschüler in Vollzeit ohne Kind bedeutet dies, dass er derzeit 697 Euro an Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommt. Davon sind 238 Euro Zuschuss und 459 Euro Darlehen. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 912 Euro (238 Euro Zuschuss und 674 Euro Darlehen) und für Verheiratete mit einem Kind gibt es 1122 Euro (343 Euro Zuschuss und 779 Euro Darlehen), heißt es beim Statistischen Bundesamt.

Insgesamt gab es nach Informationen des Amtes im vergangenen Jahr 47.807 Meisterschüler im Handwerk. Davon absolvierten 24.727 eine Ausbildung in Vollzeit und 23.080 Schüler eine Teilzeitfortbildung. bir

Soweit die Zahlen, doch bevor ein angehenden Handwerksmeister die Förderung bekommt, muss einen Antrag stellen und wissen, wer überhaupt wann gefördert wird. Wir haben die sechs wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Meister-Bafög zusammengestellt. dhz

Was steckt hinter dem "Meister-BAföG", welche Fortbildungen werden gefördert, wie viel Geld gibt es wirklich und wann muss es zurückgezahlt werden?>>>