Lohnsteuerprüfung

Findet eine Lohnsteuerprüfung bei Ihrem Handwerksbetrieb statt, kündigt der Lohnsteuerprüfer des Finanzamts seinen Besuch normalerweise mit einer Prüfungsanordnung schriftlich an. Danach haben Sie Zeit, sich auf den Besuch vorzubereiten oder können darum bitten, den Termin zu verschieben.

Seit 30. Juni 2013 gibt es jedoch eine Änderung zu beachten. Das Finanzamt darf den Lohnsteuerprüfer nun unangekündigt in Ihrer Firma vorbeischicken (§ 42g EStG). Im Fachjargon spricht man von einer Lohnsteuer-Nachschau. Sie müssen den Prüfer ohne Vorankündigung nicht hereinlassen, sollten es aber tun, um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden. Unterlagen sollten ihm jedoch nur im Beisein des Steuerberaters ausgehändigt werden.

Hintergrund: Die Lohnsteuer-Nachschau dürfte ab 2013 Hand in Hand mit den Einsätzen der Zollbehörden Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit erfolgen. Steht fest, dass Schwarzarbeiter beschäftigt sind, greift sofort der Lohnsteuerprüfer mit ein.