Wenn man während der Ausbildung krank wird, sollte man sich nicht in die Arbeit schleppen. Krank ist schließlich krank. Jedoch sollte man ein paar Dinge beachten, damit es nachher keinen Ärger mit dem Ausbilder gibt und man auch seinen Lohn weiter bekommt.

Wer als Azubi krank wird, muss ein paar Dinge beachten. Denn jeder Auszubildender ist verpflichtet, sich krank zu melden – ob nun beim Betrieb oder der Berufsschule.
Wie melde ich mich krank?
Wer zum Beispiel über Nacht oder am Wochenende krank wird, muss so schnell wie möglich seinem Ausbilder oder Chef Bescheid geben. Am besten ist es, etwa zu der Zeit anzurufen und sich krank zu melden, zu der man auch üblicherweise zu arbeiten anfängt. Am besten ist es gleich zu Beginn der Ausbildung abzuklären, wer im Betrieb für die Krankmeldungen zuständig ist und angerufen werden sollte. Übrigens muss man nicht sagen, an was man erkrankt ist.
Wenn ein Azubi krank ist und statt in den Betrieb an diesem Tag in die Berufsschule gehen müsste, muss er trotzdem den Arbeitgeber informieren und zusätzlich die Berufsschule. Am besten ist es, den Berufsschullehrer zu fragen, wie Krankmeldungen in der Schule gehandhabt werden.
Wann braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also ein ärztliches Attest, muss man in der Regel immer haben, wenn man länger als drei Tage krank ist; außer es gelten im Betrieb andere Regeln. Eine solche Krankmeldung erteilt der Arzt. Die Bescheinigung besteht aus zwei Formularen – eines ist für den Ausbildungsbetrieb, das andere für die Krankenkasse. Die Bescheinigung schickt man am besten per Post zum Arbeitgeber. In den meisten Fällen wollen Betriebe diese Krankmeldung innerhalb von drei Tagen haben; also nicht zu lange warten. Manche Betriebe wollen sogar schon nach einem Tag einen Attest - und das ist auch rechtlich zulässig .
Wer zahlt mein Gehalt, solange ich krank bin?
Ist man korrekt krank gemeldet, zahlt der Betrieb die Ausbildungsvergütung sechs Wochen lang weiter. Sollte man länger als sechs Wochen krank sein, zahlt die Krankenkasse ab der siebten Woche Krankengeld. Das ist allerdings in der Regel weniger als das reguläres Azubigehalt.
Was mache ich, wenn ich im Urlaub krank werde? Werden mir meine Urlaubstage dann trotzdem abgezogen?
Wenn man im Urlaub krank wird, sollte man ebenfalls den Ausbilder oder Chef informieren und zum Arzt gehen, damit er bescheinigt, dass man wirklich krank ist. Dann werden nämlich die Tage, für die man eine Krankmeldung hat, nicht vom Urlaub abgezogen.