Damit es für Verbraucher einfacher und sicherer wird im EU-Ausland einzukaufen, wollte die EU-Kommission das Vertragsrecht überarbeiten. Für Betriebe, die auch im Ausland Verträge abschließen, wäre damit ein erheblicher Mehraufwand entstanden. Der Bundestag hat nun Einspruch gegen die Neubestimmungen eingelegt.

Das neue EU-Vertragsrecht soll zwar nur auf freiwilliger Basis gelten, aber genau dies könnte es Betrieben auch besonders schwer machen, damit arbeiten. Denn wählen kann der Verbraucher und so müssen sich die Betriebe mit beiden Rechtsformen und den dazugehörigen Klauseln auskennen. Die versprochene Erleichterung bleibt damit auf der Strecke.
Da das Vertragsrecht aus Sicht des Bundestags auch bereits auf nationaler Ebene gut geregelt ist, lehnen die deutschen Politiker das neue EU-Recht ab. Es sei nicht mit dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip vereinbar, wonach die EU-Ebene nur solche Sachverhalte regeln soll, die national nicht effizient geregelt werden können.
Rechtsunsicherheit wäre vorprogrammiert
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat diese Entscheidung begrüßt. Schon im Vorfeld hatte er darauf hingewiesen, dass die europaweiten Regelungen zu einer Belastung für die kleinen Betriebe führen würde. Die fast 200 Artikel des Verordnungsentwurfs seien weder inhaltlich noch systematisch ausgereift und würden Rechtsunsicherheit und erheblichen zusätzlichen bürokratischen Lasten bedeuten, so die Kritik.
Nun ist der Verband erleichtert über die Entscheidung, die der Bundestag am 1. Dezember gefällt hat. "Die Europäischen Institutionen sollten den Einspruch des Bundestags ernst nehmen und mit Blick auf die auch inhaltliche Kritik von verschiedener Seite das gesamte Projekt überdenken", mahnte Holger Schwannecke, der Generalsekretär des ZDH. dhz