Damit die Versicherung Hochwasserschäden bezahlt Hochwasser: Schäden richtig melden

Überschwemmte Keller, nasse Wände und kaputte Maschinen – die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe sollten nicht zu lange warten, bis sie die Schäden der Versicherung melden. Die Schadenshöhe sollte innerhalb eines Monats ermittelt werden. Tipps zur richtigen Schadensmeldung.

Damit die Versicherung die Schäden des Hochwassers übernimmt, müssen die Geschädigten bei der Schadensmeldung einiges beachten. Wichtig: alles gut dokumentieren. - © Foto: federicofoto/Fotolia

Die Schadensmeldung bei der Versicherung darf nicht zu lange verschoben werden, wenn möglichst viel der Kosten für die Behebung ersetzt werden soll. Kann die genaue Schadenshöhe nicht innerhalb von einem Monat nach der Anzeige ermittelt werden, kann ein Abschlag verlangt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Deshalb sollten sich die Geschädigten zügig melden und die Schäden ausgiebig schriftlich und mit Fotos dokumentieren. Ist das Gebäude beschädigt, können die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Nichts zu schnell wegwerfen

Grundsätzlich reiche für die Schadensmeldung anfangs eine erste telefonische Kontaktaufnahme aus, damit die Versicherer informiert sind. Die ausführliche Meldung muss dann etwas später folgen. Wer den Schaden schriftlich melde, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Damit die Schadenshöhe korrekt ermittelt werden kann, müssen Versicherungsnehmer dem Versicherer alle Auskünfte erteilen, die den Umfang des Schadens, die betroffenen Gegenstände und deren Standort betreffen.

Die zerstörten Gegenstände, Maschinen und Geräte dürfen allerdings auch nach einer ausführlichen Dokumentation nicht einfach entsorgt werden. Die Versicherung müsse die Möglichkeit haben, die Sachen zu begutachten, erklären die Verbraucherschützer. Zusätzlich seien die Versicherten selbst dafür verantwortlich, dass der Schaden nicht größer wird. Sie müssen sie zum Beispiel Gegenstände im Keller in Sicherheit bringen, wenn das ohne Gefahr möglich ist. Für Folgeschäden kommen Versicherungen in der Regel nicht auf.

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Die Dokumentationspflichten der Versicherten gegen dann noch weiter, wenn die Schäden selbst reparieren wollen. Denn auch dann können sie Geld von den Versicherungen bekommen, raten die Experten. Das klappt aber nur, wenn die Eigenleistung genau erfasst wird.

Elementarschäden müssen versichert sein

Wichtig zu wissen: Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt nicht in jedem Fall für Hochwasserschäden auf. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV). Der Schaden werde nur ersetzt, wenn der Versicherungsschutz sogenannte Elementarschäden umfasst.

Die Versicherer haben nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Hotlines für Hochwasseropfer eingerichtet. Auf der Internetseite gdv.de finden Sie wichtige Nummern der Versicherungen. dhz/dpa

Weitere Tipps gibt das DHZ-Themenpaket "Hochwasser" und der Beitrag "Nach dem Hochwasser: Was jetzt zu tun ist".