Standen im Jahr 2011 betriebliche Gebäude, die bisher vermietet wurden, ganz oder teilweise leer, gibt es möglicherweise auf Antrag Geld zurück. Die Rede ist vom teilweisen Erlass der Grundsteuer. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die Sie nicht zu vertreten haben. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn
Tipp: Der teilweise Erlass der Grundsteuer ist übrigens nicht nur auf betriebliche Immobilien beschränkt, sondern auch auf private Immobilien. Waren diese im Jahr 2011 nur teilweise oder gar nicht vermietet, winkt der teilweise Erlass der Grundsteuer.
Weitere Steuer-Tipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.