GmbH-Gesellschafter: Vorsicht bei Sonn- und Feiertagszuschlägen - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 20.06.2012

Steuer aktuell

GmbH-Gesellschafter: Vorsicht bei Sonn- und Feiertagszuschlägen

Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird von Ihnen voller Einsatz verlangt. Das bedeutet, dass Sie auch am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht arbeiten müssen, wenn es notwendig ist. Zuschläge für Sonntags-, Wochenend- oder Nachtarbeit sind deshalb grundsätzlich tabu.

dhz

Vereinbaren Sie mir Ihrer GmbH dennoch Zuschlage für die Arbeiten an Wochenenden, an Feiertagen oder für Nachtarbeit, ist die Sache für das Finanzamt meist klar. Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, weil die Zahlung dieser Zuschläge nur aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgte. Konsequenz: Die Zuschläge dürfen den Gewinn der GmbH nicht mindern und bei Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer liegen Kapitalerträge vor, die der Abgeltungsteuer unterliegen (Bundesfinanzhof, Urteil v. 27.3.2012, Az. VIII R 27/09; veröffentlicht am 6.6.2012).

Tipp: Doch die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen auf eine Ausnahme hin. Wird in der GmbH auch ein Fremdgesellschafter angestellt, der für dieselben Arbeiten an Wochenende, an Feiertagen und in der Nacht Zuschläge erhält, werden diese auch beim Gesellschafter-Geschäftsführer akzeptiert. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.

 
© deutsche-handwerks-zeitung.de 2013
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar verfassen

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels:
starstarstarstarstar
(9 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Es sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar

Die Woche mit der DHZ

Cyber gemobbt

Wie viele virtuelle Freunde haben Sie schon? Und gehen noch zur Bank und in den Supermarkt oder nur noch an den PC? Unsere Welt wird immer digitaler und wir sind schon so faul, dass uns eine Suchmaschine beginnt zu mobben. Eine Woche voller www. Von Jana Tashina Wörrle

Umfrage

Neues Insolvenzrecht: Vor- oder Nachteil fürs Handwerk?

Gewinnspiel

Verlosung: Reise in die Schweiz

Reise-Gewinnspiel: Ab in die Schweiz!

Mitmachen und gewinnen! Erleben Sie die Natur der Schweizer Berge, die Kultur der UNESCO-Welterbestädte oder die Shoppingmöglichkeiten in der zollfreien Stadt Samnaun.

Steuer-Fachbegriffe für Handwerker

Steuerlexikon für Handwerker

Steuerlexikon

Von A wie Ausbildung bis Z wie Zuverdienstgrenzen sind im DHZ-Steuerlexikon die wichtigsten Begriffe aus dem Bereich Steuern handwerksnah erklärt.

Wissensquiz

Alltag in Zahlen: Schätzen Sie mal...

Wie viel Handwerk steckt eigentlich in unserem Alltag? Testen Sie Ihr Wissen. Jetzt starten

Gewinnspiel

Verlosung: Einwöchige Kreuzfahrt

Gewinnspiel: Wir verlosen eine Kreuzfahrt

Gehen Sie an Bord! Gemeinsam mit A-ROSA verlost die Deutsche Handwerks Zeitung exklusiv eine einwöchige Kreuzfahrt für zwei Personen. Hier geht's zum Gewinnspiel inklusive aller Informationen zur Reise und den Teilnahmebedingungen.

Newsletter

DHZ-Aktuell

Termine

21.05.2013 - 23.05.2013
London International Wine Fair
21.05.2013 - 24.05.2013
CONSTRUMAT
21.05.2013 - 23.05.2013
BALTTECHNIKA