Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts gilt ein kritischer Blick des Prüfers in aller Regel dem Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers. Scheint das unangemessen hoch, wird für diesen unangemessenen Teil eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt. Doch hiergegen sollten Betroffene sich wehren.
Zwar benutzen die Prüfer des Finanzamts Studien bekannter Unternehmensberater zur Überprüfung der Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen. Doch diese Studien dürfen nur als Anhaltspunkt gewertet werden. Die Höhe der tatsächlichen Vergütung kann deshalb im Vergleich zu den Werten der Studie deutlich nach oben abweichen – gesetzt dem Fall, dass die Gründe dafür plausibel sind (BFH, Urteil v. 24.8.2011, Az. I R 5/10; veröffentlicht Ende Dezember 2011).
Stuft das Finanzamt also die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers als unangemessen hoch ein und verwendet als angemessene Vergütung die Ergebnisse eines Studie, kann die Vergütung nach dieser Studie durch folgende Argumente erhöht werden:
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