Rentenpaket Flexi-Rente: Nicht eingelöstes Versprechen

Mit der "Rente mit 63" wird ein vorzeitiger Renteneintritt möglich. Im Gegenzug sollte eigentlich auch das Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus erleichtert werden. Die Flexi-Rente existiert bislang aber nur auf dem Papier. Junge Unionspolitiker fordern die Bundesregierung auf, die Absprachen einzuhalten.

Seit Juli ist das Rentenpaket in Kraft und bis heute sorgt es für Diskussionen. Vor allem die "Rente mit 63" – eine Errungenschaft, für die sich die SPD feiert und die in der Bevölkerung auf großen Zuspruch stößt – wird bei den Arbeitgebern und in der CDU/CSU noch immer nicht kritiklos akzeptiert. Eine Gruppe junger Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert von der Bundesregierung nun, dass sie ihre Versprechen in Sachen Flexi-Rente einhält.

Pläne dazu seien im Gegenzug zur Zustimmung zur "Rente mit 63" im Rentenpaket vereinbart worden, schreiben die jungen Unionspolitiker in einem Positionspapier über das "Spiegel Online" berichtet.

Arbeitsgruppe ohne Ergebnis

Durch die Flexi-Rente soll derjenige, der die Regelaltersgrenze erreicht hat, leichter zeitlich befristet weiterarbeiten können. Dazu müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine Vereinbarung treffen. Ein befristeter Vertrag soll auch mehrmals verlängert werden können. So sieht es das Rentenpaket vor.

Um die Pläne weiter auszuarbeiten, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Ergebnisse sollten im Herbst vorliegen, doch bislang ist nichts zu hören. Die Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürchten laut "Spiegel Online" nun, dass die Flexi-Rente in Vergessenheit gerät und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf.

Für flexible Hinzuverdienstgrenzen

Ihre Forderungen beziehen sich auf eine grundsätzliche Flexibilisierung des Renteneintritts und den Abbau von arbeitsrechtlichen Hemmnissen. So wollen sie auch, dass die starren Hinzuverdienstgrenzen bei der Teilrente vereinfacht werden. Das soll für diejenigen gelten, die vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Vollzeit-Erwerbsleben ausscheiden will.

Zudem wollen sie den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Rentner abschaffen. Wer derzeit über das Rentenalter hinaus arbeitet, zahlt keine Sozialabgaben. Allerdings müssen Arbeitgeber einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bezahlen. Auch das sei ein Hemmnis zuviel. dhz