Bundesrat stimmt zu Rentengesetz: Wer profitiert und wer bezahlt

Rente mit 63, Mütterrente, Flexi-Rente: Das neue Rentenpaket hat den Bundesrat passiert und damit die letzte parlamentarische Hürde genommen. Es soll zum Juli 2014 in Kraft treten. Auch Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter sind davon betroffen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Nur noch der Bundespräsident muss unterschreiben: Das Rentenpaket hat alle parlamentarischen Hürden hinter sich. - © Foto: Gina Sanders/Fotolia

Wer profitiert von der Rente mit 63?

Wer 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachweisen kann, soll mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Dazu zählen auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I. Anders als geplant werden Zeiten des Bezugs von ALG I nicht berücksichtigt, die unmittelbar in den zwei Jahren vor dem Renteneintritt liegen (rollierender Stichtag). Dies gilt nicht, wenn der Grund der Arbeitslosigkeit eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe ist. Nicht berücksichtigt werden Ausbildungszeiten und Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit.

Gilt die Rente mit 63 für selbstständige Handwerker?

Auch selbstständige Handwerker können nach 45 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Rente beziehen. Voraussetzung ist, dass sie die ersten 18 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt und danach weiter freiwillig Beiträge bezahlt haben.

Welche Jahrgänge profitieren davon?

Nur die Jahrgänge 1951 und 1952 können abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge danach erhöht sich der Eintritt um jeweils zwei Monate, parallel zur Rente mit 67. Die Geburtenjahrgänge 1964 können demnach frühestens mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.

Wer hat das Nachsehen dabei?

Die abschlagsfreie Rente mit 63 gilt nicht rückwirkend. Das heißt, wer vor dem 1. Juli 2014 mit Abschlägen in Rente gegangen ist, muss die Abschläge weiter hinnehmen. Auch Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter jetzt früher als geplant verlieren, haben das Nachsehen.

Was heißt Flexi-Rente?

Wer die Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahren und drei Monate) erreicht hat, soll künftig leichter zeitlich befristet weiterarbeiten können. Dazu müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine Vereinbarung treffen. Ein befristeter Vertrag soll auch mehrmals verlängert werden können.

Welche Veränderungen sind bei der Teilrente geplant?

Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze den Übergang vom Erwerbsleben in Ruhestand flexibel gestalten will, soll es künftig leichter haben. Bis Herbst 2014 sollen Vorschläge erarbeitet werden. So sollen die starren Hinzuverdienstgrenzen bei der Teilrente vereinfacht werden.

Wer bekommt die Mütterrente?

Von der Mütterrente profitieren Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Sie erhalten ein zusätzliches Jahr bei der Rente angerechnet, bisher war es nur ein Jahr. Damit können sie im Osten mit einen Plus von 26,39 Euro brutto und im Westen von 28,61 Euro brutto rechnen. Voraussetzung ist, dass die Frauen mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen können. Wer nie in die Rentenversicherung einbezahlt hat, muss also drei Kinder erzogen haben, um Mütterrente zu bekommen.

Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente?

Künftig soll bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten so getan werden, also ob sie bis zum 62. Lebensjahr voll gearbeitet haben. Bisher liegt die Grenze beim 60. Lebensjahr. Wer nach dem 1. Juli eine Erwerbsminderungsrente beantragt, dürfte durchschnittlich 40 Euro mehr bekommen als bisher.

Was kostet das?

Alles zusammen kostet das zwischen neun und elf Milliarden pro Jahr und wird aus den Rücklagen in der Rentenkasse bezahlt. Sie betragen derzeit 31 Milliarden Euro. Schon 2017 werden sie aber aufgebraucht sein. Dann werden der Steuerzuschuss und spätestens ab 2019 die Beiträge steigen. Auch die Rentner tragen einen Teil der Kosten des Rentenpakets: Weil deswegen der Beitragssatz nicht wie geplant gesunken ist, fällt der Rentenanstieg 2015 gemäß der Rentenformel geringer aus. bir