Urteil des OLG Koblenz Erbvertrag anfechten: Nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Erbverträge sind – anders als Testamente – bindend. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Erbvertrag zwar angefochten werden, wie das Oberlandesgericht Koblenz nun feststellte. Dann heißt es jedoch schnell sein.

Erbverträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. - © Foto: Thomas Francois/fotolia

Testamente können jederzeit frei geändert werden. Für Erbverträge gilt das nicht. Durch einen solchen Vertrag binden sich die Parteien, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 3 U 813/14). Daher kann ein Erbvertrag - anders als ein Testament - nicht von einem der Vertragspartner allein widerrufen werden .

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau einem Mann, mit dem sie ohne Trauschein zusammenlebte, in einem Erbvertrag mehrere Grundstücke vermacht. Drei Jahre nach Abschluss des Erbvertrages schubste ihr Lebensgefährte sie – im Zustand verminderter Schuldfähigkeit – die Treppe herunter. Die Frau trug erhebliche Verletzungen davon. Nach drei weiteren Jahren erklärte die Frau die Anfechtung des Erbvertrages. Sie begehrte vor Gericht die Feststellung, dass der Erbvertrag unwirksam ist.

Falsche Vorstellungen können Grund für Anfechtung sein

Ohne Erfolg: Zwar kann ein Erbvertrag angefochten werden, befand das Oberlandgericht Koblenz. Das setzt aber voraus, dass der Vertrag unter falschen Vorstellungen eingegangen ist. Eine solche Fehlvorstellung kann durchaus in der enttäuschten Erwartung liegen, die Lebensgemeinschaft sei auf Dauer von einem harmonischen Zusammenleben geprägt.

Das Gesetz legt aber fest, dass man für die Anfechtung nur ein Jahr Zeit hat, nachdem die Wahrheit ans Licht gekommen ist. Hier war die Frau zu spät dran. Denn spätestens mit dem Treppensturz muss ihr klar gewesen sein, dass ein harmonisches Zusammenleben mit ihrem Lebensgefährten nicht möglich ist. dpa