Wer ein Kind bekommt, kann sein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit ruhen lassen. Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Doch wie lange kann man Elternzeit nehmen, was gilt beim Kündigungsschutz und was, wenn man in Teilzeit arbeiten möchte?

Elternzeit steht Müttern und Vätern zu. Dennoch ist sie weiterhin ein weibliches Thema. Der Statistik des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge nehmen Mütter im Durchschnitt für 18,5 Monate Elternzeit. Elternzeiten von Vätern dauern dagegen meist nur zwei Monate. "Eine kleinere Gruppe von Vätern ist aber auch bis zu einem halben Jahr in Elternzeit. Längere Elternzeiten sind selten", schreiben die Gesellschaftsforscher in einer Studie zum Thema. Als Durchschnittswert errechnen sich 3,1 Monate als durchschnittliche Elternzeit der Väter. Für beide gilt, dass die Mehrheit die Elternzeit mit dem Bezug des Elterngelds verknüpft. Mit dem Ende des Elterngeldbezugs beenden 96 Prozent der Väter und 66 Prozent der Mütter auch ihre Elternzeit.
Dabei ist die Elternzeit ein gesetzlich geregelter Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber und dieser wurde in den vergangenen Jahren immer flexibler gestaltet und zunehmend digitaler in der Beantragung. Doch was gilt im Detail und welche Formalien sind dabei einzuhalten?
Neuerung zum 1. Mai 2025
Die jüngste Neuerung gilt seit dem 1. Mai 2025 bzw. für die Beantragung der Elternzeit für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind. Seit diesem Stichtag können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Antrag auf Elternzeit auch per E-Mail stellen. Zugleich gilt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dass sie digital antworten dürfen.
Melden Beschäftigte dem Arbeitgeber die Zeiträume, für die die Auszeit greifen soll, ist dieser verpflichtet, die angemeldete Elternzeit zu bestätigen. War dazu bislang ein unterschriebener Brief notwendig, so ist das nun nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen genügt eine E-Mail.
Grundsätzlich flexibler gestaltet sind die Regelungen zur Elternzeit bereits seit dem Jahr 2015. Seitdem gibt es auch die Möglichkeit, dass Eltern zwischen dem Basiselterngeld und dem sogenannten Elterngeld Plus wählen können, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und nach der Geburt eine bestimmte Zeit in Voll- oder Teilzeit zuhause bleiben. Neuerungen beim Elterngeld standen in diesem Jahr auch bereits an. Seit April 2025 gilt eine abgesenkte Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende. Sie liegt nun gleichermaßen bei 175.000 Euro und gilt für die Kinder, die nach dem 1. April 2025 geboren wurden. Wenn die Grenze überschritten wird, besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld.
Zwar koppeln die meisten Eltern die Elterngeld an den Elterngeldbezug, doch dies ist keine Pflicht. Was zur Elternzeit dagegen wirklich gesetzlich geregelt ist, zeigt die folgende Zusammenfassung:
Was bedeutet Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine Zeit, in der sich Arbeitnehmer unbezahlt von ihrer Beschäftigung freistellen lassen können, um ihr Kind zu betreuen. Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch. Dieser gilt grundsätzlich bis das zu betreuende Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Bis zu 24 Monate dieser Zeit können jedoch auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – allerdings nicht über das Alter von acht Jahren des Kindes hinaus.
Besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz?
Während der Elternzeit gilt für den Arbeitnehmer ein Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Antragstellung – frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und endet, wenn die beantragte Freistellung abgelaufen ist. In der Elternzeit können Mütter und Väter nur in Ausnahmesituationen – etwa im Fall einer Insolvenz – gekündigt werden.
Wann und wie wird Elternzeit beantragt?
Der Arbeitgeber muss der Elternzeit rein formal gesehen nicht zustimmen, denn es besteht ja ein Rechtsanspruch darauf. Doch trotzdem muss der Arbeitnehmer einen Antrag auf Elternzeit bei seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber stellen und dabei Formalien einhalten. Der Antrag kann seit Mai 2025 auch digital erfolgen. Er muss allerdings spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit eingereicht werden, damit der Arbeitgeber genügend Zeit hat, eine geeignete Vertretung zu finden.
Auch wenn die Elternzeit auf verschiedene Phasen verteilt werden kann, muss sich der Arbeitnehmer bei der Beantragung für die nächsten zwei Jahre festlegen. Er muss dem Arbeitgeber eindeutig sagen, wie lange und – wenn die Möglichkeit der Aufteilung genutzt werden soll – in welchen Zeitspannen er die Elternzeit nutzen möchte.
Grundsätzlich kann jeder Elternteil seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Wird der dritte Abschnitt jedoch nach dem dritten Geburtstag des Kindes gewählt, kann der Arbeitgeber diesen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Soll Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden, gibt es für diesen Zeitabschnitt eine gesonderte Anmeldefrist. Sie beträgt 13 Wochen vor deren Beginn.
Hat man nach der Elternzeit Anspruch auf genau den alten Arbeitsplatz?
Wer in Elternzeit ist, behält einen Anspruch auf seine Arbeitsstelle, so wie sie im Arbeitsvertrag beschrieben ist: mit den darin festgelegten Aufgaben und Arbeitszeiten. Das heißt aber noch nicht, dass man automatisch auf exakt seine alte Stelle zurückkehren darf. Der Arbeitgeber hat hierbei das Recht, den Arbeitnehmer auch an anderer Stelle einzusetzen, solange die neue Tätigkeit im Wesentlichen dem entspricht, was im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Darf man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Bis zu 32 Wochenstunden kann jeder Arbeitnehmer beschäftigt und gleichzeitig in Elternzeit sein. Grundsätzlich besteht für diese Reduzierung der Arbeitszeit ein Rechtsanspruch.
Doch diesem kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Allerdings muss er das schriftlich tun. Für die Ablehnung hat der Arbeitgeber eine Frist von vier Wochen, wenn die Elternzeit vor dem bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ausgeübt werden soll. Für die Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes besteht eine Frist von acht Wochen, in denen der Arbeitgeber eine Ablehnung formulieren muss.
Der Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Und auch in umgekehrter Richtung gibt es einen Anspruch, den der Arbeitnehmer geltend machen kann: Nach der Auszeit darf er wieder in dem Umfang arbeiten wie davor – also zu seiner vorherigen Arbeitszeit zurückkehren.
Gilt man in der Elternzeit als berufstätig?
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und man muss als Angestellter, der pflichtversichert ist, keine Sozialabgaben bezahlen. In diesem Fall gilt man nicht als berufstätig. Das gilt allerdings nur, solange man kein Einkommen hat, also nicht, wenn man trotz Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausübt. Auf das Einkommen dieser Beschäftigung fallen Abgaben an.
Da nur Angestellte einen Anspruch auf Elternzeit haben, gelten für Selbstständige und freiwillig Versicherte andere Vorgaben.
Ist man während der Elternzeit krankenversichert?
Pflichtversicherte Arbeitnehmer bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert, solange Sie Elternzeit in Anspruch nehmen und das Beschäftigungsverhältnis in dieser Zeit weiter besteht. Für denjenigen, der während dieser Zeit in Teilzeit arbeitet, können jedoch Beiträge für diese Arbeit anfallen. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer.
Wie wird die Zeit auf die Rente angerechnet?
Fällt die Elternzeit in die ersten drei Jahre ab dem Folgemonat der Geburt des Kindes, ist diese Zeit die sogenannte Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diese Zeit zahlt der Staat Pflichtbeiträge in Höhe des Durchschnittsentgelts. Da Elternzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann, decken sich Elternzeit und Kindererziehungszeit aber nicht zwangsläufig. Die Kindererziehungszeit, die als Rentenpunkte angerechnet werden kann, nennt man auch "Mütterrente".
Kann man die Elternzeit früher beenden?
Wenn Mitarbeiter ihre Elternzeit vorzeitig beenden wollen, brauchen sie in der Regel die Zustimmung ihres Arbeitgebers. In der Praxis kann sich das so darstellen, dass man zum Beispiel zunächst für anderthalb Jahre Elternzeit eingereicht hat und dann nach der Geburt des Kindes feststellt, dass man bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gehen kann. Passt dem Arbeitgeber das nicht, kann er dem Mitarbeiter den Wunsch jedoch verwehren. Denn er hat womöglich eine Elternzeitvertretung eingestellt, und braucht nicht zwei Personen auf der Position.
Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es jedoch Ausnahmen. Wird etwa der Partner schwer krank, muss der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitszeit zustimmen. Denn dann kann es für die finanzielle Existenz der Familie notwendig sein, dass der andere schneller als geplant wieder einsteigt. Rechtsexperten zufolge sind das allerdings seltene Härtefälle. Liegt kein Härtefall vor und der Arbeitgeber lehnt die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ab, kann eine Option für den Mitarbeiter sein, Teilzeitarbeit während dieser Zeit zu beantragen. Den Teilzeitantrag kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn er dafür dringende betriebliche Gründe hat.
Wichtig zu wissen: Auch für eine Verlängerung der Elternzeit braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers und dieser Fall führt häufiger zu Konflikten. So sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen und nicht davon ausgehen, dass man lieber erst einmal einen kurzen Zeitraum beantragt und dann eben eine Verlängerung fordert, wenn das nötig ist.
Tipps: So nutzt man die Elternzeit für den Job
Ein Jahr Auszeit für die Familie: In der Firma kann währenddessen viel passieren und sich einiges verändern. Doch wie hält man am besten Kontakt zur Arbeitsstelle? Und kann man sich in diese Zeit eine Fortbildung legen?
Wer in Elternzeit geht, denkt trotzdem noch oft an die Arbeit und man fragt sich häufig, wie sich die Dinge im Betrieb entwickeln. Doch wie bleibt man am besten mit seiner Firma in Kontakt und wie oft sollte man sich bei seinem Chef melden? Wie sieht es mit Fortbildungen während dieser Zeit aus? Tipps, wie die Elternzeit auch für den Job genutzt werden kann.
Fortbildung absolvieren
Während der Elternzeit eine Fortbildung zu machen, kann eine gute Möglichkeit sein, beruflich am Ball zu bleiben. "Zu viel sollte man sich aber nicht vornehmen. Zehn Stunden pro Woche sind machbar", sagt Silke Mekat, Coach zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das gilt jedenfalls dann, wenn man tagsüber alleine mit dem Kind zu Hause ist, weil der Partner bei der Arbeit ist, und man keine fremde Hilfe wie Großeltern hat. Sich mehr vorzunehmen, setze einen sonst womöglich zu stark unter Druck. Praktikabel sei auch, einmal pro Monat ein Wochenende lang eine Weiterbildung zu machen und dazwischen im Selbststudium zu lernen, so Mekat.
Mit dem Chef und Kollegen in Kontakt bleiben
Wer in der Firma nicht vergessen werden will, sollte mit dem Chef und Kollegen in Kontakt bleiben. So weit – so logisch. Doch wie macht man das konkret? Mekat empfiehlt, sich kurz nach der Geburt zum Beispiel mit einem Babyfoto zurückzumelden. Danach sollte man sich beim Chef regelmäßig melden. Etwa alle sechs Wochen sind angemessen. "Gut ist auch, mit dem Vorgesetzten abzusprechen, dass einen ein bestimmter Kollege auf dem Laufenden hält, den man gerne mag. Mit ihm kann man beispielsweise regelmäßig telefonieren", sagt die Expertin.
An Betriebsfeiern teilnehmen
Vom Sommerfest bis zur Weihnachtsfeier stehen im Unternehmen in der Regel zahlreiche Feiern an. Diese sollte man auch während der Elternzeit möglichst besuchen. Dadurch zeige man ebenfalls, dass man noch da ist und Interesse an der Firma und den Kollegen hat. Außerdem sollten Mitarbeiter anregen, dass sie weiter Zugang zum Intranet haben, um in der Firma auf dem Laufenden zu sein, sagt Mekat.
Diese kleinen Tipps helfen, um auch während der Auszeit beruflich am Ball zu bleiben, ohne dabei die elterlichen Pflichten zu weit in den Hintergrund zu stellen.
mit Material von dpa