Lohn- und Umsatzsteuer Elektronische Signatur: Finanzämter akzeptieren Übergangsfrist

Seit 1. Januar 2013 sollten Unternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen eigentlich nur noch zertifiziert übertragen können. Doch nun haben die Behörden eine Übergangszeit bis 31. August eingeräumt. Wie Sie das benötigte Zertifikat bekommen, erfahren Sie hier.

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Lange vorher und in wiederholten Mitteilungen hatten die Behörden auf die neue Pflicht zur sogenannten elektronischen Signatur für die Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen ab dem 1. Januar 2013 hingewiesen. Nun räumen sie aber doch eine Fristverlängerung ein.

Der Weg zur E-Signatur

Auf dem Elster-Portal, über das jeder Unternehmer auch ein solches Zertifikat beantragen kann, wird nun darauf hingewiesen, dass Erklärungen für eine Übergangszeit bis 31. August auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.

Trotzdem sollten Unternehmer die Zertifizierung schnellstmöglich sicherstellen, weil ab August sonst keine Übertragung der Anmeldungen und Erklärungen mehr möglich ist.

Nach einer Registrierung auf dem Portal elsteronline.de erhalten Unternehmer per Post einen Code, mit dem sie beim nächsten Besuch die Authentifizierung abschließen können.  Es sind also zwei Schritte notwendig, die auch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Die Zertifikate selbst sind in verschiedener Form, mit verschiedenen Sicherheitsstufen, erhältlich. Über die Details informieren die Steuerexperten unter elsteronline.de . dhz/dapd

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