Differenzbesteuerung: Sieben Prozent Umsatzsteuer nicht zulässig - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 11.10.2012

Steuer aktuell

Differenzbesteuerung: Sieben Prozent Umsatzsteuer nicht zulässig

Ein Unternehmer möchte gerne wissen, welchen Umsatzsteuersatz er bei dr Differenzbesteuerung anwenden muss. Immer nur den Regelsteuersatz mit 19 Prozent oder auch den ermäßigten Steuersatz mit 7 Prozent?

dhz

Die Antwort auf die Frage ist schnell gegeben. Wer die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung erfüllt und sich für diese Besteuerungsmethode entscheidet, darf nur den Regelsteuersatz mit 19 Prozent anwenden. Der 7-prozentige Umsatzsteuersatz scheidet bei der Differenzbesteuerung aus, selbst wenn Sie mit Waren handeln, die normalerweise mit sieben Prozent besteuert werden.

Beispiel: Sie verkaufen Waren für 20.000 Euro, die Sie für 15.000 Euro eingekauft haben. Bei der Differenzbesteuerung ermitteln Sie den Differenzbetrag und rechnen die Umsatzsteuer mit 119/19 heraus. dhz

Ermittlung der Umsatzsteuer bei der Differenzbesteuerung

Verkaufspreis 20.000 Euro
Anschaffungskosten 15.000 Euro
= Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer 5.000 Euro
Umsatzsteuer (119/19 von 5.000 Euro) 798,32 Euro

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.

 
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