Wer Strom erzeugt aus einer erneuerbaren Quelle wie Wind, Sonne, Erdwärme oder Biomasse, wird finanziell gefördert. Für neu installierte Anlagen gilt ein Satz, der in der Regel auf 20 Jahre festgesetzt wird - die Einspeisevergütung. Sie wurde bereits 1991 mit dem Stromeinspeisegesetz eingeführt und im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfeinert und ausgeweitet. Die Vergütungen wurden immer wieder gekürzt.
Finanziert wird die Vergütung mit der EEG-Umlage. Zuständig für die Vermarktung des Ökostroms sind die Übertragungsnetz-Betreiber. Jeweils zum 15. Oktober legen sie die Höhe für das Folgejahr fest. Mit der EEG-Umlage zahlt der Stromkunde den Unterschied zwischen der Einspeise-Vergütung und dem Marktpreis. Die Umlage, die pro Kilowattstunde erhoben wird, wird mit der Stromrechnung kassiert. Derzeit beträgt sie knapp 3,6 Cent und macht rund ein Siebtel des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises von 25,5 Cent pro Kilowattstunde aus.
2013 soll sie allerdings auf 5,3 Cent steigen. Ausgenommen sind besonders energieintensive Industriebetriebe. In diesem Jahr profitieren bundesweit 734 Firmen beziehungsweise Firmenteile davon. Zum Schutz ihrer Wettbewerbsfähigkeit müssen sie lediglich einen Anteil an der sogenannten EEG-Umlage zahlen, der je nach Verbrauch zwischen einem und zehn Prozent liegt.
Bei mehr als 100 verbrauchten Gigawattstunden wird die Umlage auf 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Lediglich die erste Gigawattstunde ist voll umlagepflichtig. Industriebetriebe, die ihren Strom selber erzeugen und verbrauchen, sind ohnehin von der Umlage befreit. Die privilegierte Strommenge lag 2012 bei 85.402 Gigawattstunden, was einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 2,4 Millionen Haushalten entspricht.
Ein Durchschnittshaushalt verbraucht pro Jahr knapp 3.500 Kilowattstunden Strom. Mit einer Gigawattstunde könnte man demnach rund 285 Haushalte ein Jahr lang mit Strom versorgen. Darüber hinaus werden diejenigen Unternehmen begünstigt, deren Stromkosten mindestens 14 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung betragen. dapd