Harte Zeiten werden auf Autobesitzer und Handwerksbetriebe mit Fuhrpark zukommen. Mitte des kommenden Jahres wird sich im Straßenverkehr einiges ändern. Der Bundesrat hat der Reform der Verkehrssünderdatei in Flensburg endgültig zugestimmt. Neben den Punkten sind weitere wichtige Änderungen auch für Handwerksbetriebe beschlossen worden.

Die Reform des Punktesystems ist nun endgültig beschlossene Sache. Bund und Länder haben sich auf einen Kompromissvorschlag zum Gesetzesentwurf geeinigt. Entgegen den bisherigen Planungen sieht die Reform vor über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Die Fahreignungsseminare werden inhaltlich gestrafft. Dadurch werden sie nicht wie erwartet 600 Euro kosten, sondern 200 Euro.
Die Seminare sollen nach fünf Jahren überprüft werden. Zudem werden auch bestimmte nicht-sicherheitsrelevante Verstöße mit je einem Punkt in den Katalog aufgenommen, etwa Fahrerflucht nach Unfällen sowie das Zuparken von Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten. Auch der Bußgeldkatalog wird sich ändern. Falschparken wird demnächst ab 10 Euro aufwärts kosten. An vielen Stellen wird ein Knöllchen bis zu 30 Euro kosten.
Die Änderungen im Überblick:
- Nach Schwere des Vergehens gibt es nun 1, 2 oder 3 Punkte. Statt wie üblich bei 18 Punkten wird der Führerschein nun bei 8 Punkten entzogen. Eine Amnestie der Punktzahl ist nicht vorgesehen. Die bisherigen Punkte werden umgerechnet.
- Sobald Autofahrer 4 oder 5 Punkte auf dem Konto haben, werden sie schriftlich ermahnt. Ab 8 und mehr Punkten wird der Führerschein entzogen.
- Aufgenommen werden sollen nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. So wird beispielsweise das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr mit Punkten geahndet. Diese Punkte werden gelöscht. Im Gegenzug sind für diese Vergehen teilweise höhere Geldbußen geplant.
- Gespeicherte Punkte werden nun separat verjähren. Je nach Schwere zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die Punkte insgesamt verschwinden.
- Alte Punkte in Flensburg werden ins neue System übertragen und dort miteinander verrechnet.
Gefährliche Überholmanöver werden künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkohol- Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig.
Wer Auskunft über sein eigenes Punktesystem haben will, muss dafür einen Antrag beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) stellen. Die Antragstellung über das Internet ist nur mit einem gültigen Personalausweis möglich, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.
Seite 2: Umkennzeichnungspflicht für Nummernschilder entfällt
Weiter wird für die elektronische Authentifizierung ein Lesegerät für den Chip im Ausweis und die passende App benötigt. Für die Abfrage direkt vor Ort in Flensburg muss ein gültiger Ausweis mitgebracht werden.
Kennzeichen
Nicht nur für das Punktesystem ist grünes Licht gegeben worden. Künftig können Betriebe, die ihren Standort verlegen, ihr Nummernschild mitnehmen. Was innerhalb einzelner Bundesländer bereits möglich ist, ist im kommenden Jahr in ganz Deutschland erlaubt.
Nach dem heutigen Beschluss des Bundesrates fällt die Pflicht zur Umkennzeichnung ab dem 1. Juli 2014 weg. Autobesitzer dürfen ab diesem Zeitpunkt ihr Kennzeichen in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen. Wer beispielsweise sein Unternehmen von München nach Köln verlegt, kann das „M“ an seinem Wagen lassen.
Durch den Wegfall der Umkennzeichnungspflicht wird mehr Bürokratie abgebaut. An den Tarifen der KfZ-Versicherungen ändert sich nichts. Sie richten sich nach der regionalen Klasse des Wohnorts, der nach wie vor registriert werden muss.
Online-Abmeldung von Fahrzeugen
Mit der Neuregelung wird der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Anfang 2015 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden.
Seite 3: Halterdatenaustausch und EU-Knöllchen
Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere internetbasierte Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Halterdatenaustausch ermöglicht Vollstreckung von EU-Knöllchen
Mit Blick auf die EU-Knöllchen hat der Bundesrat folgendermaßen entschieden: Durch einen elektronischen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über das Kraftfahrt-Bundesamt wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und somit die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen ausschließlich dazu benutzt werden, den für den Verstoß verantwortlichen Fahrer zu ermitteln - gemäß dem Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld. cle
