Betriebsprüfung: Wie Sie sich gegen Verzögerungsgeld wehren - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 21.02.2012

Steuer aktuell

Betriebsprüfung: Wie Sie sich gegen Verzögerungsgeld wehren

Die Betriebsprüfer des Finanzamts mache leider immer häufiger von der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes Gebrauch. Danach setzten Sie eine Strafe von mindestens 2.500 Euro fest, wenn Sie bestimmte Unterlagen nicht vorgelegen können. Doch dagegen lohnt sich nun Gegenwehr.

dhz

Das fatale am Verzögerungsgeld, dass zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro betragen darf, ist die Tatsache, dass des selbst nach nachträglicher Vorlage der geforderten Unterlagen bezahlt werden muss. Doch die Richter des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt wiesen die Finanzämter nun in ihre Schranken. Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes muss ermessenfehlerfrei sein (Beschluss v. 21.11.2011, Az. 1 V 896/11).

Ermessensfehler bei Schikane oder unüberlegter Festsetzung

Können Sie nachweisen, dass es sich bei der Festsetzung um reine Schikane handelt, weil der Prüfer ansonsten keine Fehler gefunden hat oder stehen die festgesetzten 2.500 Euro in keinem Verhältnis zu den geforderten Unterlagen, muss das Finanzamt die Festsetzung des Verzögerungsgeldes wieder zurückziehen.

Tipp: Um ein Verzögerungsgeld zu vermeiden, sollten Sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass und warum es länger dauert, bestimmte Unterlagen vorzulegen. Beantragen Sie eine Fristverlängerung und bitten Sie darum, von einem Verzögerungsgeld abzusehen. Lassen Sie sich die Fristverlängerung zur Vorlage der Unterlagen schriftlich vom Prüfer bestätigen. dhz

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