Wenn ein Handwerksbetrieb regelmäßig übriggebliebene und noch haltbare Lebensmittel wie Brot, Kuchen, Wurst oder Fleisch an die Organisationen der Tafel spendet, muss er dafür keine Umsatzsteuer bezahlen. Bund und Länder haben sich nun darauf geeinigt, dass hier eine Billigkeitsregelung gelten muss. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Spendenquittung ausgestellt wird.

Was paradox klingt, hat erst vor ein paar Monaten für große Aufregung beim Lebensmittelhandwerk gesorgt: Da sollten Betriebe, die Waren an die Tafeln spenden und damit eigentlich eine gute Tat vollbringen wollten, für ihre Spenden auch noch eine Mehrwertsteuer bezahlen. Bäcker Roland Ermer aus Sachsen hatte deshalb sogar einen Mahnbescheid vom Finanzamt bekommen.
Doch nun hat sich der Streit geklärt und das Bundesfinanzministerium hat eine Sonderregelung erlassen, an die sich jetzt auch die Länder angeschlossen haben. Sie haben sich darauf verständigt, keine Mehrwertsteuer auf gespendete Lebensmittel an Armentafeln zu fordern und die Bäcker, Metzger und andere Betriebe damit nicht vom Spenden abzuhalten. Da diese Betriebe einen Großteil der Spender ausmachen, sind die Tafeln nach eigenen Angaben vor allem auf die Brotspenden angewiesen.
Auf Spendenquittung verzichten
Wie das Bundesfinanzministeriums nun mitteilte haben sich Bund und Länder auf eine Billigkeitsregelung verständigt, heißt es in einer der "Süddeutschen Zeitung" vorliegenden Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Harmut Koschyk (CSU) an den Linken-Abgeordneten Richard Pitterle.
Nach dieser Regelung "wird nicht beanstandet, wenn bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmitteln kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware von einer Umsatzbesteuerung abgesehen wird", heißt es in dem Schreiben. Voraussetzung sei, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolge und im Gegenzug keine Spendenquittung ausgestellt werde.
So folgen die Länder auch der Empfehlung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, die vorgeschlagen hatten den Wert solcher Spenden gleich Null zu setzen, damit in der Praxis keine Umsatzsteuer anfällt. jtw/dapd