Steuer aktuell Arbeitsecke: Betriebsausgabenabzug beantragen

Das Thema "häusliches Arbeitszimmer und Betriebsausgabenabzug" ist eine unendliche Geschichte. Sind Sie nur im Außendienst tätig und nutzen zu Hause nur eine Arbeitsecke? Dann sollten Sie dennoch auf einen Betriebausgabenabzug pochen.

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Haben Sie keine eigenen Büroräume und erledigen einen Teil Ihrer beruflichen Aufgaben zu Hause, dürfen Sie für einen beruflich genutzten Raum bis zu 1.250 Euro Werbungskosten pro Jahr als Werbungskosten abziehen. Doch was passiert, wenn Sie keinen ganzen Raum beruflich nutzen, sondern nur einen Teil Ihres Wohn- oder Schlafzimmers, also nur eine Arbeitsecke?

Unterschiedliche Auslegung des Gesetzes & Musterprozess

Die Richter des Finanzgerichts Sachsen lehnten für die Arbeitsecke einen anteiligen Betriebsausgabenabzug ab, weil ein Betriebsausgabenabzug nur für einen Raum in Frage kommt, der zu höchstens zehn Prozent privat mitbenutzt wird (Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 11.1.2012, Az. 2 K 1854/11).

Dagegen befürworteten die Richter des Finanzgerichts Köln einen anteiligen Betriebsausgabenabzug. Nach dem Motto, was bei Reisekosten möglich ist (Aufteilung der Reisekosten in beruflichen und privaten Anteil), muss auch für die Arbeitsecke gelten (FG Köln, Urteil v. 19.5.2011, Az. 10 K 4126/09). Hierzu läuft gerade ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof (BFH, Az. X R 32/11).

Tipp : Beim Ausfüllen der Steuererklärung sollten Sie dem Finanzamt also auch die Kosten für eine Arbeitsecke präsentieren. Dazu ermitteln Sie die Kosten für den kompletten Raum (Miete, Zinsen, Strom, Heizung, etc.) und ermitteln anhand der Quadratmeter einen anteiligen Betriebsausgabenabzug. Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie Einspruch ein und beantragen Sie mit Hinweis auf einen Musterprozess beim Bundesfinanzhof das Ruhen des Verfahrens. dhz

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