Steuer aktuell Zuzahlung zum Firmenwagen durch Arbeitnehmer

Leistet ein Arbeitnehmer Zuzahlungen zu einem Dienstwagen, mindert dies den nach der 1-Prozent-Regelung zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Privatnutzung dieses Fahrzeugs und für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Doch wie wirken sich Zuzahlungen bei der Fahrtenbuchmethode aus?

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Da sind sich die Finanzämter und die Finanzgerichte noch uneins. Hier die Berechnung, wie das Finanzamt rechnet und wie Sie rechnen sollten:

Beispiel:

Arbeitnehmer Huber erhält einen Dienstwagen. Er beteiligt sich mit 2.000 Euro pro Jahr an den Pkw-Kosten. Die laufenden Pkw-Kosten betragen 10.000 Euro, der Pkw wird zu 50 Prozent beruflich genutzt. Der Pkw hat eine jährliche Fahrleistung von 5.000 km.

So rechnen Sie So rechnet das Finanzamt
Pkw-Kosten 10.000 Euro 10.000 Euro
Abzgl. Zuzahlung des Arbeitnehmers - - 2.000 Euro
Pkw-Kosten 10.000 Euro 8.000 Euro
Tatsächliche Kilometerkosten 2 Euro/km 1,60 Euro
Geldwerter Vorteil vorläufig5.000 Euro 4.000 Euro
Abzgl. Zuzahlung des Arbeitnehmers - 2.000 Euro -
Zu versteuernder geldwerter Vorteil 3.000 Euro 4.000 Euro

Tipp: Arbeitnehmer sollten bei Abgabe Ihrer Steuererklärung das Finanzamt dazu auffordern, die Zuzahlungen bei Fahrtenbuchmethode nach seiner Berechnung vom geldwerten Vorteil abzuziehen (FG Münster, Urteil v. 28.3.2012, Az. 11 K 2817/11 E). Lehnt das Finanzamt diese Berechnungsmethode ab, sollten Sie Einspruch einlegen und bis zur Entscheidung der Angelegenheit durch einen Musterprozess beim Bundesfinanzhof ein Ruhen des Verfahrens beantragen.