Steuer aktuell Zu hohe Steuererstattung: Jetzt ist Schweigen Gold

Erstattet Ihnen das Finanzamt versehentlich zu viel Geld, weil es sich bei der einbehaltenen Lohnsteuer um ein paar Kommastellen verhaut hat, kann diese zu hohe Erstattung nicht in jedem Fall zurückgefordert werden. Das hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden.

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Ansprüche aus dem Steuerverhältnis unterliegen nach § 228 AO einer besonderen Zahlungsverjährung von fünf Jahren. Konkret bedeutet das: Bekommen Sie versehentlich zu viel Steuern zurückerstattet und das Finanzamt bemerkt den Fehler erst nach sechs Jahren, müssen Sie nichts mehr zurückzahlen.

Bundesfinanzhof entschied

In dem vor dem Bundesfinanzhof zu entscheidenden Fall hatte das Finanzamt versehentlich den zehnfachen Betrag der einbehaltenen Lohnsteuer angesetzt und dem Arbeitnehmer so einen sehr hohen Erstattungsbetrag überwiesen. Erst nach mehr als fünf Jahren bemerkte das Finanzamt diesen Fahler und forderte sein Geld zurück.

Doch die Richter des Bundesfinanzhofs urteilten, dass bereits Zahlungsverjährung eingetreten ist und eine Rückzahlung deshalb nicht mehr gefordert werden kann (Bundesfinanzhof, Urteil v. 25.10.2011, Az. VII R 55/10).

Tipp: Die Fünfjahresfrist der Zahlungsverjährung beginnt nach § 229 Abs. 1 AO mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist, jedoch nicht vor dem Jahr, in dem die Festsetzung wirksam geworden ist. dhz