Steuer aktuell: Eingangsrechnungen Zeitungsanzeigen von Handwerkern: Finanzamt prüft penibel

Wer immer wieder Handwerksleistungen in Tages- und Wochenzeitungen anbietet, dem Finanzamt jedoch kaum nennenswerte Einnahmen erklärt, gerät schnell ins Visier der Steuerprüfer. Diese dürfen jedoch nur nach konkreten Fällen fahnden und keine Sammelauskünfte fordern.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Das Finanzgericht Niedersachsen musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Sammelauskunftsersuche bei einem Verlag zulässig sind. Im konkreten Fall wandte sich das Finanzamt im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens an eine Tageszeitung und wollte die Namen aller Inserenten wissen, die Leistungen im Rotlichtmilieu erbringen. Doch die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen verboten dieses Sammelauskunftsersuchen ins Blaue hinein (Az. 8 K 55/12).

Signalwirkung auch für Handwerker

Dieses Urteil dürfte auch Signalwirkung für Handwerker haben. Das Finanzamt darf also nicht einfach von einer Tages- oder Wochenzeitung die pauschale Auskunft verlangen, welche Inserenten Handwerksleistungen angeboten haben.

Tipp: Anders ist es jedoch, wenn das Finanzamt konkret einen Handwerker prüft und anhand der Eingangsrechnungen erkennt, dass der Handwerker regelmäßig inseriert hat. In diesem Fall darf ein Auskunftsersuchen an Verlag gestellt werden, wie die Anzeige aussah, wie häufig der Handwerker inserierte und welche Interessenten sich aufgrund von Chiffre-Anzeigen gemeldet haben. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .