Rechte und Pflichten beim Bau Zahlungsplan: Was bei Immobilien zu beachten ist

Wer ein Haus baut, braucht Zeit und das nötige Budget. Bevor mit dem Hausbau begonnen werden kann, wird mit der entsprechenden Baufirma ein Zahlungsplan vereinbart, der wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist. Dabei sollten Sie auf Folgendes achten.

Nicht immer verlaufen Auftrag und Bezahlung beim Immobilienbau für beide Seiten zufriedenstellend. - © Foto: Jürgen Fälchle/Fotolia

Spätestens wenn ein Gewerk fertig und abgenommen ist, wird der jeweilige Handwerker zum Abschluss entlohnt. Dauert ein Bau länger oder ist eine Firma über viele Wochen dort beschäftigt, darf sie Abschlagsrechnungen stellen. Das leuchtet ein, denn kein Handwerker kann monatelang auf sein Geld warten. Abschläge sind sinnvoll und richtig. Wann diese jeweils fällig werden, das wird meist im Zahlungsplan vereinbart, und der ist dann fester Bestandteil des Bauvertrags. Welche Rechten und Pflichten es beim Zahlungsplan zu beachten gibt, darüber informiert ein neuer Ratgeber des Verbands Privater Bauherren e.V.

Im Zahlungsplan werden bestimmte Bauabschnitte, sogenannte Bautenstände, festgeschrieben, zu denen die jeweiligen Abschläge fällig werden. Wie aber erkennt der Laie, ob der Rohbau oder das Dach tatsächlich fertig und vor allem auch mängelfrei ausgeführt ist – und damit die vereinbarte Summe auch fällig wird ? Hat der Bauherr einen eigenen Architekten, dann kümmert der sich darum. Er prüft den Bau, klärt, ob der Bautenstand erreicht und der Bauabschnitt auch fehlerfrei ausgeführt ist. Danach prüft er auch die Rechnung des Handwerkers und empfiehlt – sofern alles in Ordnung ist – seinem Bauherrn die Bezahlung der betreffenden Abschlagsrechnung

Bauverträge prüfen lassen

Heute bauen nur noch etwa zehn Prozent der Bauherren mit einem freien Architekten. Die meisten entscheiden sich für ein Schlüsselfertighaus. Sie schließen dazu mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Erstellung eines Hauses. Dieser Vertrag ist enorm wichtig, denn nur, was dort geregelt ist, wird nachher auch realisiert. Hauskäufer sollten sich vor der Unterzeichnung eines solchen – vom Anbieter vorgelegten – Vertrags immer erst vom unabhängigen Sachverständigen beraten lassen.

Meist berücksichtigen diese Verträge nämlich ausschließlich die Interessen des Unternehmers. So leisten beispielsweise viele Immobilienkäufer unwissentlich Vorkasse, weil der im Vertrag vereinbarte Zahlungsplan sie übervorteilt. Außerdem klaffen in den Verträgen enorme Lücken. Viele Leistungen fehlen, die zu einem bezugsfertigen Haus gehören, wie beispielsweise der Aushub. Diese Leistungen müssen zusätzlich finanziert werden. Dabei kommen nicht selten Zusatzkosten im Gegenwert eines Mittelklassewagens auf die Käufer zu.

Den Bautenstand im Blick behalten

Viele Firmen bieten heute "Schlüsselfertighäuser" an. Die angehenden Hausbesitzer müssen sich entscheiden: Kaufen sie vom Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer? Je nachdem gelten andere Bedingungen. In jedem Fall unterschreiben die Bauherren einen Bauvertrag samt dazugehörigem Zahlungsplan. Vertrag und Zahlungsplan sind Verhandlungssache. Zumindest theoretisch. Praktisch allerdings unterliegen alle Bauverträge, die die Bauherrschaft mit einem Bauträger abschließt, der Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, und der Abschlagszahlungsverordnung. Theoretisch müsste beim Bauträgerhaus also alles problemlos ablaufen. Das tut es aber oft nicht: Viele Bauträger fordern Abschlagszahlungen, obwohl der Bau noch gar nicht dem im Zahlungsplan beschriebenen Stand entspricht. Will sich der Bauherr gegen diese Übervorteilung schützen, muss er vor der Bezahlung prüfen lassen, ob der Bautenstand die Abschlagszahlung auch rechtfertigt. Dabei hilft ihm ein unabhängiger Bausachverständiger..  

Viele weitere nützliche Informationen zum Zahlungsplan finden Sie im kostenfreien Ratgeber und vpb.de