Urteil des Landgericht Stuttgart Xing: Angebotenes Impressum nicht ausreichend

Handwerker, die Xing nutzen, sollten ihren Impressumsnachweis prüfen, um einer möglichen Abmahnung zu entgehen. Das Landgericht Stuttgart hat nun entschieden, das ein Impressumsnachweis auf der Xing-Profilseite nicht ausreichend ist.

Nicht rechtssicher: Das angebotene Xing-Impressum für Nutzer bietet keinen Schutz vor Abmahnungen. - © Foto: Xing

Xing ist eine beliebte Möglichkeit für Handwerker sich untereinander zu vernetzen. Auch für die Suche nach Mitarbeitern eignet sich das Business-Netzwerk. Doch Vorsicht, wer keinen rechtssichteren Impressumsnachweis hat, riskiert eine Abmahnung.

Ein neues Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az.: 11 O 51/14) zeigt, dass die bloße Impressumsanzeige im Xing-Profil nicht ausreichend ist. Die Richter begründeten, dass der Link zum Impressum außerhalb des beachteten Bereichs liege und nur schwer auffindbar sei. Betroffen sind Selbstständige, Unternehmer oder Geschäftsführer. In Einzelfällen wurden Xing-Nutzer bereits wegen des unzulässigen Impressums abgemahnt.

Link auf eigene Webseite

Um dem zu entgehen, sollte etwa auf das Impressum der eigenen Webseite verwiesen werden. Der Link sollte das Wort «Impressum» beinhalten und im sichtbaren Bereich angezeigt werden. Im verlinkten Impressum sollte ein Hinweis enthalten sein, dass dieses Impressum auch für die Xing-Profilseite gültig ist. Das Netzwerk Xing selbst hat in einem Blogeintrag angekündigt, die Darstellung des Impressums demnächst anzupassen.

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