Haben Ihnen Ihre Eltern eine Immobilie übertragen und sich ein Wohnrecht an dieser Immobilie zurückbehalten? Wenn ja, können Sie von einem Urteil des Finanzgerichts Hessen profitieren, wenn Ihre Eltern ausziehen.
In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Hessen schenkte Eltern ihrem Sohn eine Immobilie und behielten sich ein Wohnrecht zurück. Auf dieses Wohnrecht verzichteten Sie und vereinbarten im Gegenzug, dass der Sohn ihnen die Miete für eine andere Wohnung zahlen musste. Diese Vereinbarung wurde schriftlich getroffen und beide Parteien hielten sich daran.
Übernahme der Mietkosten sind Werbungskosten
Nach dem Auszug der Eltern vermietet der Sohn die Immobilie und setzte die Mietzahlungen für die Eltern als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an. Das Finanzamt lehnte ab, die Richter des Finanzgerichts Hessen gewährten den Werbungskostenabzug jedoch (Urteil v. 19.4.2012, Az. 13 K 698/09).
Tipp: Die für die Eltern übernommenen Mietkosten durften als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, weil der Sohn und seine Eltern die Aufgabe des Wohnrechts und die Übernahme der Miete schriftlich regelten. Dass die Vereinbarung nicht notariell beurkundet wurde, ist nicht schädlich. dhz
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