Am 31. Mai 2013 ist es wieder soweit. Bis zu diesem Datum erwarten die Finanzämter eigentlich den Eingang der Steuererklärungen für das Steuerjahr 2012. Doch natürlich gibt es Ausnahmen, um die Abgabe seiner Steuererklärungen 2012 nach hinten zu verschieben. Hier ein kleiner Verhaltensknigge zur Abgabeverpflichtung.
Wer es zeitlich nicht schafft, seine Steuererklärungen für 2012 bis zum 31. Mai 2013 beim Finanzamt einzureichen, für den gilt Folgendes:
- Beauftragt ein Steuerzahler einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung seiner Steuererklärungen, gibt es eine gute Nachricht. Normalerweise besteht in diesem eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2013. Beauftragen Sie den Berater erstmals für 2013, müssen Sie dem Finanzamt das mitteilen, um in den Genuss dieser Fristverlängerung zu kommen.
- Ohne Berater kann jedoch meist problemlos eine Fristverlängerung bis mindestens 30. September 2013 beantragt werden, wenn noch nicht alle Unterlagen da sind (z.B. Spendenbescheinigung für 2012) oder wenn Sie schlichtweg keine Zeit haben.
Tipp: Lagen Sie in der Vergangenheit schon häufiger mit dem Finanzamt im Clinch, weil Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht fristgemäß nachgekommen sind oder durch Fristverlängerungen wiederholt hohe Steuernachzahlungen hinausgezögert haben, kann das Finanzamt Ihren Antrag auf Fristverlängerung auch abschmettern. Mit anderen Worten: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Fristverlängerung. dhz
Weitere Tipps gibt es im DHZ - Steuerarchiv .