Die Knappheit von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern und Bewerbern, gepaart mit den Auswirkungen des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels zwingt immer mehr Unternehmen dazu, bei der Führung und Anwerbung von Mitarbeitern "kreativ" zu werden.
Wolfgang Zechmeister

Mittlerweile verspüren auch die Unternehmen, die in der Vergangenheit immer noch mühelos an "gutes" Personal kamen, die Auswirkungen des demographischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels. Das fängt bei der Anwerbung von geeigneten Auszubildenden an und hört bei der Bindung von nicht sonderlich hoch qualifizierten Helfertätigkeiten noch nicht auf. Doch wie lassen sich mit wenig Aufwand ein hoher Nutzen und eine hohe Motivation erzielen?
Die Antwort auf diese Frage findet sich nicht in Büchern, Werbemittelkatalogen o.ä., sondern in der inneren Einstellung und einer kreativen Vorgehensweise einer Führungskraft. Führungskräfte sollten in dem, was sie tun, grundsätzlich berechenbar sein. In einer Beziehung sollten sie jedoch bewusst davon abweichen: wenn sie Menschen (im privaten und beruflichen Umfeld) im positiven Sinne verblüffen. Das bedeutet, wenn sie etwas tun, womit der Andere absolut nicht rechnet bzw. gerechnet hat.
Individuelle Kleinigkeiten sind Trumpf
Liest Ihr Mitarbeiter (m/w) gerne? Dann schenken Sie ihm doch ein interessantes Buch, eine Fachzeitschrift oder einen Buchgutschein. Es gibt nur sehr wenige Menschen, die nicht gerne etwas naschen. Eine Praline mit einem "Post-it", auf dem ein großes "Danke!" steht, zaubert mehr als ein Lächeln auf die Lippen des Empfängers.
Blumen können auch außerhalb des Geburtstags verschenkt werden - es muss nicht ein riesiger Strauß sein! Karten für den neuen Kinofilm, ein Eis im Sommer, ein Gutschein für ein Abendessen mit dem Partner… Die Liste der Möglichkeiten lässt sich schier endlos fortsetzen!
Meistens geht es um Kleinigkeiten von geringem materiellem Wert. Das "Tun", die Geste bzw. der ideelle Wert sind weit wichtiger, als der materielle Wert. Es gilt den Anlass zu erkennen und sich die Zeit dafür nehmen! Dafür muss die Führungskraft ihre Mitarbeiter allerdings gut kennen …
Verblüffendes Verhalten
Auf dem Weg nach Hause kommen Sie an einem Briefkasten vorbei? Vielleicht können Sie Ihrer Sekretärin einen Weg abnehmen und die Briefe dort selbst einwerfen? Für Sie bedeutet das keinen wesentlichen Mehraufwand - aber Ihre Sekretärin wird über das „Mitdenken“ und die kleine Erleichterung verblüfft sein.
Stärkung des "Wir-Gefühls"
Mit einem Abend im Biergarten, einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt, einem Erlebnisabend auf der Kart-Bahn, einem Besuch in einer Kneipe nach einem Erfolgserlebnis, einer Runde Minigolf, einem Bowling-/Kegelabend, einem gemeinsamen Eisstockschießen, dem Besuch eines Klettergartens lässt sich vorzüglich das „Wir-Gefühl“ stärken und Führungskraft und Mitarbeiter erleben sich auch einmal „privat“.
Die Botschaft ist wichtig
Das Signal bzw. die Botschaft, die von einer verblüffenden „Tat“ ausgeht, ist: "Ich habe an Sie/Dich gedacht und mir etwas Besonderes für einen tollen Menschen einfallen lassen!"
Verblüffen fällt dann leicht, wenn man seine Mitmenschen gut kennt und auch etwas aus ihrem Privatbereich und über ihre Hobbys, Vorlieben und Interessen (aber auch ihre Abneigungen) weiß. Bei dem Einen ist es ein kleines Präsent, bei dem Anderen ein Lob, bei dem Nächsten ist es vielleicht die Ausstattung des Arbeitsplatzes (ein neuer Bürostuhl, ein schnellerer Computer, ein besserer Bildschirm, eine neue Schreibtischunterlage, Visitenkarten, die nicht vorgesehen waren usw.).
Sachwerte bis 44 Euro
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern monatlich unbürokratisch und ohne jedes Risiko ein steuer- und sozialversicherungsfreies Extra in Höhe von 44 € zukommen zu lassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in 3 Urteilen, unter welchen Voraussetzungen Tank- und Geschenkgutscheine ein steuerbegünstigter Sachbezug sind:
- Mitarbeiter erhielten anlässlich ihres Geburtstages von ihrem Arbeitgeber Geschenkgutscheine über 20 Euro, die sie bei einer Buchhandelskette einlösen konnten (Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 21/09).
- Mitarbeiter durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten und in einem bestimmten Monat einzulösenden Treibstoffgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Kraftstoff tanken. Die Mitarbeiter bezahlten aus eigener Tasche und erhielten später gegen Vorlage von Gutschein und Quittung die Kosten vom Arbeitgeber erstattet (Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10).
- Gegen Vorlage einer elektronischen Tankkarte des Arbeitgebers durften Mitarbeiter bei einer bestimmten Tankstelle monatlich tanken. Auf der Karte waren die Literzahl eines bestimmten Kraftstoffs sowie der Höchstbetrag von 44 Euro gespeichert. Der Betrag wurde vom Konto des Arbeitgebers abgebucht (Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09).
Der Weg ist das Ziel
Wer seine Mitarbeiter gezielt verblüffen möchte, muss sich bereits im Vorfeld einige Gedanken machen, sich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen und sie genau beobachten.
- Wer hat sich bei welcher Aktion sehr engagiert, hervorgetan oder Besonderes geleistet?
- Was könnte der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gebrauchen, was ihm gefällt und gleichzeitig nützlich ist?
- Welche "Verblüffung" passt zu welcher Gelegenheit? (Kein "Gießkannenprinzip"!)
Und dann - beginnen Sie rasch mit der kreativen Umsetzung! Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen durch Wertschätzung, Engagement und Loyalität danken!