Personalführung Günstige Ideen, die Ihre Mitarbeiter positiv überraschen

Wer gute Mitarbeiter anwerben und halten möchte, der sollte kreativ werden. Wie Chefs das "Wir-Gefühl" im Team stärken und mit kleinen Gesten die Mitarbeiter an den Betrieb binden können.

Das Erlebnisbad öffnet nach dem Umbau? Eine gute Gelegenheit für Chefs, Mitarbeiter mit Kindern spontan mit Eintrittskarten zu überraschen. - © silentalex88 - stock.adobe.com

Ob Azubi oder Geselle, Facharbeiter oder Meister – für Unternehmen wird es immer wichtiger, Mitarbeiter langfristig zu binden. Doch wie lässt sich mit wenig Aufwand ein hoher Nutzen und eine hohe Motivation erreichen?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht in Büchern, Werbemittelkatalogen oder Ähnlichem zu finden, sondern in der inneren Einstellung und dem kreativen Handeln einer Führungskraft. Führungskräfte sollten grundsätzlich berechenbar sein in dem, was sie tun. In einer Beziehung sollten sie jedoch bewusst davon abweichen: wenn sie Menschen (im privaten und beruflichen Umfeld) im positiven Sinne überraschen. Das heißt, wenn sie etwas tun, womit der andere absolut nicht rechnet oder gerechnet hat.

Kleine Geste, große Wirkung

Liest Ihr Mitarbeiter gerne? Dann schenken Sie ihm doch ein interessantes Buch, eine Fachzeitschrift oder einen Buchgutschein. Es gibt nur sehr wenige Menschen, die nicht gerne etwas naschen. Eine Praline mit einem "Post-it", auf dem ein großes "Danke!" steht, zaubert mehr als ein Lächeln auf die Lippen des Empfängers.

Blumen können auch außerhalb des Geburtstags verschenkt werden – es muss nicht ein riesiger Strauß sein. Karten für den neuen Kinofilm, ein Eis im Sommer, ein Gutschein für ein Abendessen mit dem Partner, eine Duschmöglichkeit im nahegelegenen Fitnessstudio für Mitarbeiter, die mit dem Rad zur Arbeit kommen… Die Liste der Möglichkeiten lässt sich schier endlos fortsetzen.

Meist geht es um Kleinigkeiten von geringem materiellem Wert. Das "Tun", die Geste bzw. der ideelle Wert sind weit wichtiger, als der materielle Wert. Es gilt den Anlass zu erkennen und sich die Zeit dafür nehmen. Dafür muss die Führungskraft ihre Mitarbeiter allerdings gut kennen.

Verblüffendes Verhalten

Auf dem Weg nach Hause kommen Sie an einem Briefkasten vorbei? Vielleicht können Sie Ihrer Büroangestellten einen Weg abnehmen und die Briefe selbst dort einwerfen? Für Sie bedeutet das keinen wesentlichen Mehraufwand – aber Ihre Angestellte wird über das "Mitdenken" und die kleine Erleichterung verblüfft sein.

Stärkung des "Wir-Gefühls"

Mit einem Abend im Biergarten, einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt, einem Erlebnisabend auf der Kart-Bahn, einem Besuch in einer Kneipe nach einem Erfolgserlebnis, einer Runde Minigolf, einem Bowling-/Kegelabend, einem gemeinsamen Eisstockschießen, dem Besuch eines Klettergartens lässt sich vorzüglich das "Wir-Gefühl" stärken und Führungskraft und Mitarbeiter erleben sich auch einmal "privat".

>>> Was Chefs und Mitarbeiter rechtlich zum Betriebsausflug wissen sollten.

Die Botschaft ist wichtig

Das Signal bzw. die Botschaft, die von einer überraschenden "Tat" ausgeht, ist: "Ich habe an Dich gedacht und mir etwas Besonderes für einen tollen Menschen einfallen lassen."

Verblüffen fällt dann leicht, wenn man seine Mitmenschen gut kennt und auch etwas aus ihrem Privatbereich und über ihre Hobbys, Vorlieben und Interessen (aber auch ihre Abneigungen) weiß. Bei dem Einen ist es ein kleines Präsent, bei dem Anderen ein Lob, beim Nächsten vielleicht die Ausstattung des Arbeitsplatzes (ein neuer Bürostuhl, ein schnellerer Computer, ein besserer Bildschirm, eine neue Schreibtischunterlage, Visitenkarten, die nicht vorgesehen waren usw.).  

Sachwerte bis 50 Euro

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern monatlich unbürokratisch und ohne jedes Risiko ein steuer- und sozialversicherungsfreies Extra in Höhe von 50 Euro zukommen zu lassen. Das können zum Beispiel Essensgutscheine, Geschenkkarten für den Einzelhandel, Zeitungsabonnements oder Tankgutscheine sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in drei Urteilen, unter welchen Voraussetzungen Tank- und Geschenkgutscheine ein steuerbegünstigter Sachbezug sind:

  • Mitarbeiter erhielten anlässlich ihres Geburtstages von ihrem Arbeitgeber Geschenkgutscheine über 20 Euro, die sie bei einer Buchhandelskette einlösen konnten (Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 21/09).
  • Arbeitnehmer konnten mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen innerhalb eines Monats bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter tanken. Die Arbeitnehmer zahlten aus eigener Tasche und erhielten die Kosten später gegen Vorlage des Gutscheins und der Quittung vom Arbeitgeber erstattet (Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10).
  • Gegen Vorlage einer elektronischen Tankkarte des Arbeitgebers durften Mitarbeiter bei einer bestimmten Tankstelle monatlich tanken. Auf der Karte waren die Literzahl eines bestimmten Kraftstoffs sowie der Höchstbetrag von 44 Euro gespeichert. Der Betrag wurde vom Konto des Arbeitgebers abgebucht (Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09). (Anmerkung der Redaktion: Seit 2022 liegt der Höchstbetrag für Sachwerte bei 50 Euro)

Diese sechs Gehaltsextras senken die Fahrtkosten

  • 49-Euro-Ticket als Job-Ticket
  • Zuschüsse für Fahrten im Personenfernverkehr
  • Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen
  • Überlassung eines Tankgutscheins
  • Steuerfreies Aufladen eines E-Autos
  • Übereignung einer Ladestation

>>> Tipps, wie Sie diese Gehaltsextras am besten umsetzen

Der Weg ist das Ziel

Wer seine Mitarbeiter gezielt verblüffen möchte, muss sich bereits im Vorfeld einige Gedanken machen, sich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen und sie genau beobachten.

  • Wer hat sich bei welcher Aktion sehr engagiert, hervorgetan oder Besonderes geleistet?
  • Was könnte der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gebrauchen, was ihm gefällt und gleichzeitig nützlich ist?
  • Welche "Verblüffung" passt zu welcher Gelegenheit? (Kein "Gießkannenprinzip"!)

Und dann – beginnen Sie rasch mit der kreativen Umsetzung. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen durch Wertschätzung, Engagement und Loyalität danken.