Unternehmen Sie Ostern eine private Reise und verknüpfen diese Reise mit betrieblichen Terminen und Besprechungen, können Sie zumindest einen Teil der An- und Abreisekosten als Betriebsausgaben geltend machen. Doch dazu müssen Sie dem Finanzamt plausible Aufzeichnungen vorlegen.
Sie müssen das Finanzamt davon überzeugen, dass Sie neben der privaten Erholung tatsächlich betriebliche Aktivitäten hatten. Um überhaupt anteilige Betriebsausgaben für die Reisekosten abziehen zu dürfen, dürfen die betrieblichen Aktivitäten nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Die betrieblichen Tätigkeiten sollten zeitlich mehr als 10 Prozent der gesamten Reisezeit ausmachen.
Nachweis für betriebliche Mitveranlassung
Damit Sie das Finanzamt von der Mitveranlassung der Reise aus betrieblichen Gründen überzeugen können, müssen Sie folgende Nachweise aufbewahren:
- Lassen Sie sich Termine mit Geschäftspartnern per Mail oder Brief bestätigen und erstellen Sie ein Protokoll über den Gesprächsinhalt.
- Weisen Sie nach, dass nach dem Treffen tatsächlich Umsätze oder Geschäftsbeziehungen entwickelt haben (kein Muss, aber hilfreich).
- Führen Sie eine Art Tagebuch, wie viel Zeit Sie für die betrieblichen Termine im Verhältnis zu den privaten Stunden unter Tags verwendet haben.
Tipp: Nach dem ermittelten Zeitverhältnis können Sie die An- und Abreisekosten aufteilen und anteilig als Betriebsausgaben abziehen. Bei einer überwiegend privaten Reise zu Ostern sollten Sie auf die anteiligen Betriebsausgabenabzug für die Übernachtungskosten verzichten. Das signalisiert dem Finanzamt, dass Ihre Angaben glaubhaft sind und nicht nur darauf abzielen, Private Kosten in den betrieblichen Bereich zu ziehen. dhz
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