Neustart im Mai Wie sich Friseure auf die Öffnung ihrer Salons vorbereiten

Tausende Friseursalons dürfen Anfang Mai wieder öffnen. Nach wie vor sind allerdings viele Fragen ungeklärt, unter welchen Bedingungen dann in den Betrieben gearbeitet werden kann.

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Friseursalons wieder öffnen. - © New Africa - stock.adobe.com

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< strong> Friseursalons dürfen wohl zum 4. Mai 2020 wieder öffnen. Damit endet für rund 70.000 Unternehmen im Friseurhandwerk vorerst eine existenzbedrohende Lage. Allerdings müssen die Betriebe viele Bedingungen erfüllen. Endgültige Klarheit, wie die Regeln konkret einzuhalten sind, wird es wohl erst in der kommenden Woche geben.

Es läuft wohl auf verschiedene Auflagen hinaus:

  • < strong> Mundschutz für Friseure und Kunden
  • < strong> Dienstleistungen nur am gewaschenen Haar
  • Offen ist die Frage, welche < strong> Abstandsregeln gelten
  • < strong> Steuerung des Zutritts
  • < strong> Vermeidung von Warteschlangen
  • Nutzung persönlicher < strong> Schutzausrüstung

Update: Schutzkonzept veröffentlicht

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die verbindlichen Regeln für Friseursalon jetzt in einem "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" veröffentlicht. Einen Überblick zu den notwendigen Schutzmaßnahmen gibt die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) hier.

< strong> "Die Situation hatte sich zugespitzt“, sagte Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Unbürokratische Auszahlungen von Unterstützungsleistungen für Kleinbetriebe sowie die Programme von Bund und Ländern hätten auch den Friseuren geholfen. "Doch jetzt können wir Friseure endlich wieder in den Markt“, sagte Esser.

Der Zentralverband und die Landesverbände des Friseurhandwerks hätten in den vergangenen Wochen< strong> praxisnahe Vorschläge an die Politik gerichtet. Denn Unternehmer und Mitarbeiter müssen sich jetzt auf den Neustart vorbereiten, "um so reibungslos und sicher wie möglich am 4. Mai für ihre Kunden zu öffnen“, so Esser.

Positionspapiere für die Politik

In zwei < strong> Positionspapieren hat der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) rechtliche Grundlagen dargestellt, wie sich Friseurdienstleistungen während der Corona-Pandemie ausüben lassen. Damit will der ZV zeigen, dass es möglich ist Kunden, Mitarbeiter und Inhaber zu schützen und zugleich die Wiedereröffnung des Friseurhandwerks mit praxistauglichen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Insbesondere das zweite Positionspapier richtet sich an die Verantwortlichen in der Landespolitik, die bestehende Allgemeinverfügungen und Auflagen anpassen müssen. Erst wenn die geänderten Rechtsverordnungen der jeweiligen Bundesländer vorliegen, können genaue Empfehlungen gegeben werden < strong> – zum Beispiel inwieweit Schutzmasken zum Einsatz kommen und wie der Zugang der Kunden geregelt wird.

Warten auf Rechtsverordnungen

Für die kommenden Tage werden entsprechende Rechtsverordnungen der Landesregierungen erwartet. < strong> Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege wird in der kommenden Woche darauf aubauend ein entsprechendes Konzept herausgeben. Dieses wurde laut ZV in Abstimmung mit dem Zentralverband Friseurhandwerk und im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Im März hatte es eine heftige Diskussion innerhalb der Friseurbranche gegeben, als die Salons noch geöffnet waren. < strong> Einige Mitarbeiter hatten aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus die Arbeit verweigert. str