Wie entsteht eine Norm?

DIN-Normen werden in rund 80 Normenausschüssen und fünf Kommissionen des DIN mit insgesamt rund 4000 Arbeitsausschüssen erarbeitet. Der zuständige DIN-Ausschuss nimmt die deutschen Interessen auch in den übernationalen Normungsorganisationen ISO/IEC und CEN/CENELEC wahr.

Wie entsteht eine Norm?

Die fachliche Arbeit wird von Experten geleistet, die von den interessierten Kreisen (z.B. Hersteller, Verbraucher, Handel, Wissenschaft, Prüfinstitute) delegiert werden und die für die Arbeit in den Ausschüssen autorisiert und entscheidungsbefugt sind.

Am Anfang steht ein Normungsantrag, der (im Prinzip) von jedermann gestellt werden kann. Im Normalfall aber stellen Verbände und große Firmen derartige Anträge. Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt.

Jeder kann Einspruch einlegen

Dann wird von Fachleuten eine so genannte Norm-Vorlage erstellt und diskutiert. Aus der Vorlage entsteht der Norm-Entwurf, der in den bereits erwähnten DIN-Mitteilungen und im monatlich erscheinenden DIN-Anzeiger für die Technische Regeln veröffentlicht wird. Gegen den Normentwurf kann jedermann Einsprüche anmelden. Die Einspruchsfrist beträgt im Allgemeinen vier Monate. Im Anschluss daran werden die Einsprüche diskutiert und die endgültige Fassung der Norm verabschiedet (in der Regel drei Monate nach Ablauf der Einspruchsfrist) und in das Deutsche Normenwerk aufgenommen.

Auf diese Weise erscheinen jährlich über neue 2000 DIN-Normen und an die 8000 DIN-Normentwürfe.

Überprüfung alle 5 Jahre

Eine Norm wird im Abstand von jeweils fünf Jahren überprüft. Wenn sich keine Änderung aufdrängt, wird die Norm in unverändertem Zustand belassen und erst nach weiteren fünf Jahren wieder überprüft. So stellt man sicher, dass nur aktuelle und relevante Normen fortbestehen.

Wird aber erkannt, dass eine Norm neuen Gegebenheiten, beispielsweise dem neuen Stand der Technik angepasst werden muss, wird sie revidiert. Dies kann beispielsweise der Fall sein, weil während der letzten Jahre substantielle Änderungen an einem Verfahren erfolgt sind.

Die Norm durchläuft dann den gleichen Prozess wie eine neue Norm. Er beginnt mit der Formulierung eines Antrags für ein Normenprojekt und endet mit der Verabschiedung der Norm.

Welchen Ursprung und damit welchen Wirkungsbereich (national, europäisch oder international) eine DIN-Norm hat, ist aus der Bezeichnung zu ersehen:

  • DIN (plus Zählnummer, z.B. DIN 4701)

Eine DIN-Norm, die ausschließlich oder überwiegend nationale Bedeutung hat oder als Vorstufe zu einem internationalen Dokument veröffentlicht wird (Entwürfe zu DIN-Normen werden zusätzlich mit einem "E" gekennzeichnet, Vornormen mit einem "V"). Die Zählnummer hat keine klassifizierende Bedeutung.

  • DIN EN (plus Zählnummer, z.B. DIN EN 71)

Europäische Normen sind DIN-Normen. Hier handelt es sich um die deutsche Ausgabe einer Europäischen Norm, die unverändert von allen Mitgliedern der gemeinsamen europäischen Normungsorganisation CEN/CENELEC übernommen wurde.

  • DIN EN ISO (plus Zählnummer, z.B. DIN EN ISO 306)

Dieser Code spiegelt alle drei Wirkungsebenen wider, die eine Norm haben kann: national, europäisch, weltweit. Der Werdegang ist folgender: auf der Grundlage einer Norm der internationalen Normungsorganisationen ISO wurde eine Europäische Norm erarbeitet, die als DIN-Norm übernommen wurde.

  • DIN ISO (plus Zählnummer, z.B. DIN ISO 720)

Hierbei handelt es sich um die unveränderte Übernahme einer Norm der ISO als nationale Norm.