Steuertipp Wichtige Steuertermine in den kommenden Wochen

In den nächste Wochen gibt es einige wichtige Steuertermine, die selbständige Handwerker unbedingt beachten sollten. Hier eine Übersicht über dir anstehenden Steuertermine der nächsten Wochen.

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Abgabefrist für Steuererklärungen 2017: Stichtag 31. Mai 2018

Das Finanzamt erwartet von Unternehmern bis zum 31. Mai 2018 die Übermittlung der Steuererklärungen 2017. Ausnahme: Erstellt die Erklärung ein Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Dezember 2018. Tipp: Wer es bis zum 31.5 nicht schafft sollte beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Umsatzsteuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern: Stichtag 31. Mai 2018

Stellt sich heraus, dass Sie Ihren privaten Pkw im Jahr 2017 mindestens zu 10 Prozent unternehmerisch genutzt haben, dürfen Sie die Vorsteuererstattung aus den Pkw-Kosten für 2017 beantragen. Voraussetzung: Sie ordnen den Pkw bis spätestens 31. Mai 2018 Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zu. Dann muss natürlich auch ein Eigenverbrauch für die nichtunternehmerische Nutzung umsatzversteuert werden. Tipp: Die Zuordnung erfolgt durch Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2017 (auch bei Fristverlängerung) oder durch ein Schreiben ans Finanzamt.

Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen

Ist schon heute absehbar, dass der Gewinn 2018 geringer ausfallen wird und sind die laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer eindeutig zu hoch, sollten Sie einen Herabsetzungsantrag stellen. Tipp: Da die Vorauszahlungen für das zweite Quartal schon zum 10. Juni fällig sind, sollte der Antrag so früh wie möglich in den nächsten Tagen gestellt werden. dhz

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