Immer häufiger bieten im Ausland ansässige Steuerberater deutschen Handwerkern ihre Dienste an – teilweise deutlich günstiger als ihre deutschen Kollegen. Ob es erlaubt ist, dass ausländische Steuerberater bei Anfertigung der deutschen Steuererklärung helfen, soll nun der Europäische Gerichtshof klären. Doch selbst wenn es erlaubt sein sollte, ist fraglich, ob die Beratung durch einen ausländischen Steuerberater überhaupt empfehlenswert ist.
Wer in Deutschland zur "Hilfeleistungen in Steuersachen" befugt ist, regelt das Steuerberatungsgesetz. An der Ausfertigung der deutschen Steuererklärung dürfen danach im Wesentlichen folgende Personen mitwirken:
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Vereidigte Buchprüfer
Gilt Dienstleistungsfreiheit auch für Steuerberater?
Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit stellt sich jedoch die Frage, ob auch ausländische Steuerberater in Deutschland zu "Hilfeleistungen in Steuersachen" befugt sind, wenn sie in einem EU-Land ansässig sind? Der Bundesfinanzhof hat diese Frage zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (BFH, Beschluss v. 20.5.2014, Az. II R 44/12).
Tipp: In der Regel dürften ausländische Steuerberater ihre Leistungen deutlich billiger anbieten. Im Gegenzug müssen sich deutsche Steuerzahler aber auch über die folgenden, möglichen Nachteile im Klaren sein:
- Wissenslücken: Ein im Ausland ansässiger Steuerberater ist möglicherweise nicht zu 100 Prozent mit dem deutschen Steuerrecht vertraut. Die Beratung muss dadurch zwar nicht fehlerhaft sein. Dem Steuerzahler gehen aber vielleicht einige Vergünstigungen und Gestaltungen durch die Lappen.
- Haftung: Was passiert, wenn der im Ausland ansässige Steuerberater Fehler macht? Haftet er auch nach ausländischem Recht dafür? Wenn ja, in welcher Höhe? Welches Gericht ist zuständig, das deutsche oder das ausländische Gericht?
Tipp: Deutsche Steuerberater haben zudem den entscheidenden Vorteil, dass sie bei steuerlichen Problemen im Betrieb bestenfalls sofort vor Ort helfen können. Dieser Service ist bei im Ausland ansässigen Steuerberatern nicht selbstverständlich. dhz
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