Steuer aktuell Weihnachtsspenden mindert Steuerlast

Gerade zur Weihnachtszeit, wenn Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen, sitzt der Geldbeutel lockerer und es wird gespendet. Der Deutsche Steuerberaterverband weist hierbei darauf hin, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Steuervorteile beim Spender winken (Deutscher Steuerberaterverband (DStV), Pressemitteilung v. 3.12.2012).

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Als Sonderausgaben sind Spenden bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Wer mehr spendet, kann die übersteigenden Spenden im nächsten Jahr als Sonderausgabe abziehen.

Grundsätzlich müssen Spender dem Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster vorlegen. Doch in folgenden Fällen macht das Finanzamt eine Ausnahme:
  • Für Spenden in Katastrophenfällen genügt die Vorlage des Kontoauszugs, wenn die Zahlung auf ein spezielles Sonderkonto innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt.
  • Bei Zuwendungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts bis 200 Euro genügt die Vorlage des Kontoauszugs, wenn sich daraus Name und Kontonummer des Spenders und des Spendenempfängers ergeben.

  Tipp: Oftmals vergessen Spender, dass die geleistete Spende mit der Telefonrechnung abgebucht wurde. Hier gilt bei Spenden bis 200 Euro als Nachweis die Einreichung der Telefonrechnung und des Kontoauszugs, dass die Telefonrechnung bezahlt wurde. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien mindern übrigens zu 50% die Einkommensteuerschuld. Das gilt für Beträge bis 825 Euro bei Einzelpersonen und bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu 1.650 Euro. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .