Handwerker und Bauindustrie klagen über Lieferengpässe und stark gestiegene Preise für Bauholz. Bundeswirtschaftsminister Altmaier will dem entgegenwirken und mehr gesunde Fichten in Deutschland fällen lassen.

Drastische Preisanstiege und Lieferengpässe beim Bauholz stellen Handwerker und Bauindustrie derzeit vor Herausforderungen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will dem entgegenwirken. Dazu schlägt er vor, wieder mehr gesunde Fichten in Deutschland zu fällen. Die derzeit geltende Beschränkung für den Einschlag von Fichtenholz solle "schnellstmöglich" rückgängig gemacht machen, heißt es in einem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuerst hatte die "Rheinische Post" (Donnerstag) darüber berichtet. Altmaier dringe auf eine Einigung mit den zuständigen Ressorts noch in dieser Legislaturperiode. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) warnte davor, zu viel gesunden Wald abzuholzen.
Hintergrund ist eine Regelung, die erst im April in Kraft trat und damals den Preisverfall bei Fichtenholz stoppen sollte. Nach einer Rechtsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürfen Waldbesitzer und Forstbetriebe im laufenden Wirtschaftsjahr bis Ende September nicht mehr so viel Fichtenholz wie zuvor einschlagen - nur noch maximal 85 Prozent der durchschnittlichen Erntemenge der Jahre 2013 bis 2017.
Wegen einer Borkenkäferplage, Trockenheit und Stürmen mussten in den vergangenen Jahren sehr viele Fichten geschlagen werden, Folge waren übervolle Holzlager und Preisverfall. Die Verordnung sollte helfen, die Preise zu stabilisieren. Die Waldbesitzer bekamen für die Einschränkungen Steuererleichterungen. Inzwischen hat sich die Lage jedoch umgekehrt, die Baubranche klagt nun über Holzmangel.
Aiwanger befürwortet Vorschlag
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) unterstützte den Vorstoß Altmaiers. Dieser folge damit einer Bitte aller Landeswirtschaftsminister. "Bisher war noch genügend Käferholz vorhanden, um die Sägewerke auf Volllast arbeiten zu lassen. Mittlerweile reduzieren die ersten Sägewerke wegen Holzmangels schon ihre Kapazitäten, obwohl die Zimmereibetriebe dringend Schnittholz benötigen würden", berichtete Aiwanger am Donnerstag. "Die Waldbauern würden das Holz gerne liefern, dürfen es aber wegen der Bundesvorgabe nicht. Diese politisch verursachte Materialverknappung muss schnellstmöglich gekippt werden."
Der Nabu empfahl ein überlegtes Vorgehen. "So darf der Wald nicht zugunsten der Holzwirtschaft übernutzt werden oder neuer Kahlschlag in gesunden Waldgebieten entstehen", mahnte die Organisation. "Motivator einer solchen Maßnahme sollte vor allem der Waldumbau und nicht nur der Holzmarkt sein."
In dem Vorschlagspapier Altmaiers vom 21. Juni heißt es außerdem: "Wir haben es bei Nadelschnittholzprodukten mit Preissteigerungen von durchschnittlich rund hundert Prozent innerhalb der Jahresfrist zu tun." Bauunternehmen, die bislang Holz just in time für konkrete Aufträge eingekauft hätten, könnten trotz guter Konjunktur keine neuen Aufträge mehr annehmen. Lieferengpässe sowie Preisanstiege seien auch für andere Baustoffe zu verzeichnen.
Ursachen für Rohstoffmangel vielschichtig
Die Ursachen für diese Entwicklungen seien vielschichtig, heißt es. "Waldschäden und Borkenkäferbefall reduzieren die Frischholz- und erhöhen die Schadholzmengen drastisch." Die Sägewerke hätten aufgrund der Schadholzmengen ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Hinzu kämen politische Faktoren, die den internationalen Handel mit Holz als Rohstoff bremsen, sowie coronabedingte Reduzierungen der Produktion und Störungen in den Lieferketten. "Wir müssen diesen krisenhaften Entwicklungen, die Bauindustrie, Bauhandwerk und Holzwirtschaft betreffen, entschlossen entgegentreten."
Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sprach sich dafür aus, Firmen angesichts steigender Holzpreise vor ungeplanten Kostenrisiken zu schützen. Bei neuen Vergabeverfahren sollten "Preisgleitklauseln zugelassen werden, wo immer und soweit das rechtlich zulässig ist", sagte er dem "Handelsblatt". Bei Preisgleitklauseln können sich Handwerksbetriebe das Recht einräumen, bei einer Erhöhung der Kosten den Preis anzupassen. Damit können Rohstoffkosten variabel an Kunden weitergegeben werden. dpa