Werbung auf Kleidung oder auf Fahrzeugen kostet nicht viel und hat eine hohe Reichweite. Warum also nicht das Privatauto von Mitarbeitern mit Werbeschriftzügen für den Handwerksbetrieb versehen? Eine gute Idee, die allerdings auch steuerlich durchdacht sein sollte.
Stimmt Ihr Mitarbeiter zu, auf seinem Privatfahrzeug Werbung für Ihren Handwerksbetrieb zu machen, müssen Sie mit ihm einen Vertrag abschließen, in dem genau geklärt ist, auf welcher Fahrzeugfläche die Werbung angebracht sein soll.
Steuerliche Behandlung beim Mitarbeiter
Ihr Mitarbeiter erzielt aus der Zurverfügungstellung seiner Autofläche für Werbezwecke sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, die steuerpflichtig sind. Betragen die Einnahmen allerdings nur 21 Euro pro Monat, muss der Arbeitnehmer keine Steuern auf diese Nebeneinkünfte bezahlen. Denn sonstige Einkünfte bleiben bis zu einer Höhe von 256 Euro pro Jahr unbesteuert. Soll der Arbeitnehmer mehr bekommen, kann ein Steuerberater klären, ob das auch möglich ist. Denn im Einkommensteuergesetz gibt es einen Härteausgleich, nachdem Nebeneinkünfte bis zu einem Maximalbetrag von 410 Euro im Jahr nicht versteuert werden müssen.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber
Die Zahlungen an den Arbeitnehmer aus dem Vertrag über die Überlassung von Autoflächen zur Werbenutzung haben für Arbeitgeber folgende steuerliche Konsequenzen:
- Die Zahlungen sind als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehbar. Zum Nachweis, dass sich tatsächlich Werbung auf dem Auto des Mitarbeiters befand, empfiehlt es sich, Fotos zu machen und diese bei den Steuerunterlagen aufzubewahren.
- Das Finanzamt stuft diese Zahlungen gewerbesteuerlich als Mietzahlungen ein und rechnet diese deshalb nach § 8 Nr. 1d GewStG dem Gewerbeertrag hinzu.
Tipp: Die Werbung auf dem Auto des Mitarbeiters bringt beiden Seiten Vorteile. Der Mitarbeiter bekommt monatlich mindestens 21 Euro mehr ausbezahlt und der Handwerker erreicht durch diese Werbemaßnahmen kostengünstig unzählige potentielle neue Kunden. dhz
Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.
